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Geschrieben von DanniL am 18.11.2019, 12:37 Uhr

Kündigung Arbeitsvertrag

Die längeren Fristen gelten nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

Arbeitnehmer bleiben bei den vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

In eurem Fall bei Elternzeit weiß ich nicht wie es sich verhält.

 
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