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Geschrieben von keks79 am 18.11.2019, 12:44 Uhr

Kündigung Arbeitsvertrag

Die Kündigungsfrist gilt grundsätzlich für beide Seiten. Und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht eher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Ob das in der Elternzeit anders ist, weiß ich nicht.

Daher sollte Dein Mann einen Arbeitsrechtler befragen und ggf. das Gespräch mit dem alten AG suchen, ob man das Arbeitsverhältnis einvernehmlich früher enden lässt.

 
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