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Geschrieben von Berlin! am 04.02.2020, 10:46 Uhr

Art. 5 GG

Gilt übrigens nicht direkt zwischen Privatpersonen.
Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und keine Anspruchsgrundlage im Verhältnis zwischen zwei Personen.

*augenroll

 
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