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Geschrieben von Santana89, 20. SSW am 19.03.2020, 19:49 Uhr

Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Hey ihr Lieben,

Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot, weil bei uns in der Firma geraucht werden darf, durch Corna wird wahrscheinlich Kurzarbeit gemacht, jetzt habe ich gelesen, dass es Auswirkungen auf das Elterngeld hat :-/.. wisst ihr was darüber?

 
6 Antworten:

Re: Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Antwort von Sylvia92, 20. SSW am 19.03.2020, 21:19 Uhr

Hallo Santana,

mir geht's genauso, bin auch im BV und meine Firma hat für nächsten Monat Kurzarbeit angekündigt. In meiner Firma wird Lohn und Arbeitszeit auf 75% gekürzt. Das Elterngeld wird ja mit dem Gehalt der letzten 12 Monate vor dem gesetzlichen Mutterschutz berechnet (in meinem Fall bis zum 30.06.2020). Das heißt für mich konkret 2,5 Monate reduzierter Lohn, der nur mit den 75% in die Berechnung des Elterngeldes eingerechnet wird. Das Kurzarbeitergeld, das vom Staat kommt wird als Sozialleistung nicht mit in die Berechnung aufgenommen. So hat es uns zumindest ein befreundeter Anwalt erklärt.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass der Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung mit dem AG vereinbart, Schwangere komplett von der Kurzarbeit auszunehmen, sodass gar kein Nachteil besteht (egal ob BV oder nicht)

Es kann auch im Tarifvertrag separat geregelt sein. Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Am Besten informierst du dich bei eurem Betriebsrat falls vorhanden, bzw. bei der Personalabteilung

Liebe Grüße, Sylvia

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Re: Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Antwort von Santana89, 20. SSW am 19.03.2020, 23:50 Uhr

Wir haben leider keinen Betriebsrat, obwohl wir eigentlich eine riesige Firma sind, aber naja möchte wohl niemand gründen. Ich versuche morgen mal bei uns in der Zentrale anzurufen und zu fragen. Wir haben seit dem 16.03 geschlossen und am Sonntag werden wohl die ersten Gespräche statt finden. Mal schauen, ob man mich auch informiert war bis jetzt anscheinend ja nicht so wichtig!!!

Danke liebe Sylvia für deine Antwort

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Re: Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Antwort von nita83, 15. SSW am 20.03.2020, 7:08 Uhr

Hallo Korrektur wer durch die Schwangerschaft bedingt im bv ist der werden die 12 Monate als Berechnung genutzt. Wer nur krank geschrieben ist da ist es was anders.
Zumindest war es bei meinem letzten Kind so. Da würde die Zeit vorm bv zur Berechnung genommen. LG nita

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Re: Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Antwort von Cani33 am 20.03.2020, 7:29 Uhr

Das Thema ist bei uns auch.
Ich hab mich Mittwoch mit unserem Betriebsrat in Verbindung gesetzt. Wir haben zum Glück eine Vereinbarung, das Schwangere und werdende Väter die Elterngeld beziehen werden von Kurzarbeit ausgeschlossen werden um keine finanziellen Auswirkungen zu haben. Wenn es das nicht gibt, geht man wie alle anderen auch in Kurzarbeit.

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Re: Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Antwort von Santana89, 20. SSW am 20.03.2020, 15:22 Uhr

Also am Sonntag werden bei uns in der Filiale Einzelgespräche statt finden wo die eine Vereinbarung unterschreiben müssen, aber wenn sich bei mir bis jetzt keiner gemeldet hat, falle ich dort anscheinend raus, weil sonst müsste ich es ja auch unterschreiben. Ich erreiche natürlich auch niemanden, weil bei uns in der Zentrale auch niemand zur Zeit ist.

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Re: Im Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit/Elterngeld

Antwort von Julz2016 am 22.03.2020, 11:07 Uhr

Ohweh.ich arbeite eh schon nur 30h wenn jetzt noch mehr Geld fehlt dann wird das in de elternzeit echt hart... ehrlich weiss ich nicht wie ich das stemmen soll. Gibt es aufstockungen?

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