August 2019 Mamis

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von Heldenchamäeleon  am 21.12.2018, 7:58 Uhr

Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben

Ich habe eine kleine Frage, ich nehme mal an dass ihr Euch wohl überwiegend in einem Arbeitsverhältnis befindet.
Wie regelt ihr das? Wollt ihr ins Beschäftigungsverbot?

Ich arbeite zum Beispiel in der Altenpflege, ich werde da jetzt im Grunde nichts mehr machen dürfen
#Arbeit mit Ausscheidungen sind untersagt, also keine Toilettengänge, keine Injektionen, kein "wickeln", keine Wunden
#Nicht mehr als 10kg heben, also keine stützende Laufbegleitung, kein Lagern von schweren Personen, kein Mobilisieren
#keine Infektionszimmer, also kein Mrsa, kein Magen-Darm, keine Chlamydien und und und
#und noch so vielerlei anderes was schwangere Frau nicht mehr machen darf/soll

Dazu der Personalmangel.. Bin gespannt ob man überhaupt ein bisschen Rücksicht auf mich nehmen wird
Ich habe die erschwerte Situation das ich gerade nochmal eine Ausbildung angefangen habe die ich noch obendrauf setzen wollte ist jetzt alles nicht so einfach...

Wie sieht das bei euch aus? Ist hier vielleicht noch jemand in der Pflege??

Viele Grüße und schöne Kugelzeit

 
9 Antworten:

Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von Charly0815 am 21.12.2018, 8:14 Uhr

Mich betrifft die Situation zwar nicht, weil ich zum einen selbständig bin, zum anderen einen Beruf habe, wo man eigentlich bis zum Tag der Geburt arbeiten kann, aber ich persönlich könnte mir ein BV auch nicht vorstellen. Meine Schwägerin ist Neurologin und wurde aus ähnlichen Gründen wie bei Dir ins BV geschickt. Dazu kommt ja auch noch der Test bestimmter Immunitäten, die bei ihr wohl auch gefehlt haben. Ich würde sagen warte mal ab, aber Du musst nicht alles machen und darfst, finde ich, durchaus auf Deine Rechte bestehen. Alles Gute!

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von Minimina88, 8. SSW am 21.12.2018, 8:48 Uhr

Guten morgen,
Ich bin auch aus der Pflege. Arbeite auf einer Kinderpalliativ Wohngruppe und muss mit Bekanntgabe der ss ins bv. Da ich noch bis Mitte Januar in Elternzeit bin wird das ineinander übergehen. In der ersten Schwangerschaft fand ich das bv total blöd. Mir ging es gut und ich habe die Arbeit total vermisst. Unsere Einrichtung schickt aber das alle direkt ins bv. Es ist halt schwierig.... wenn man uns wirklich den richtigen Rahmen zum arbeiten bieten könnte wäre das super allerdings ist das dann immer so ne Sache. Dann fehlt hier wer oder Kind Xy im isozimmer hat so schmerzen und alle anderen sind beschäftigt und dann stehst du doch dadrin und spritzt Medikamente... ich hätte gerne einen Arbeitsplatz ab dem ich bis zum Mutterschutz arbeiten könnte aber bei uns klappt das leider nicht.... liebe Grüße

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von lalelu76, 7. SSW am 21.12.2018, 9:19 Uhr

Hi
Ich arbeite auch im der Pflege und will eigentlich auch noch nicht sagen dass ich schwanger bin..
Frühstens in 4 wochen werde ich es mitteilen.
Der Arzt gibt mir kein Beschäftigungsverbot.
Auch wenn ich schon 2 FG hatte.


Liebe Grüsse

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von Minimina88, 8. SSW am 21.12.2018, 9:30 Uhr

Bei uns wird das bv vom Arbeitgeber aus erteilt. Vom Arzt würde ich auch keins bekommen ( solange alles gut ist). Ich würde gerne arbeiten zumindest wenn die Bedingungen stimmen.,.

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von Silvie3010 am 21.12.2018, 9:46 Uhr

Ich hab auch mal in der Pflege gearbeitet aber ambulant sprich man macht alles alleine... ich bin mal ganz ehrlich.... aber ich würde von Anfang an wenn ich wüsste ich bin schwanger nicht mehr in der Altenpflege arbeiten.... ich finde das einfach viel zu gefährlich.... auch wenn man immun gegen bestimmte Krankheiten und Infektionen ist.... allein der kontakt mit Ausscheidungen und das lagern und heben usw. würde ich als sehr gefährlich einstufen....

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von KRÜMELCHEN2019, 7. SSW am 21.12.2018, 10:00 Uhr

Hi ich arbeite auch in der Pflege allerdings bei den Wöchnerinnen. Ich habe mit meiner Vorgesetzten ausgemacht ihr das erstmal inoffiziell mitzuteilen, dann kann sie das Dienstplantechnisch ab Februar schon mal umsetzen... keine Nächte und vorwiegend Frühdienste... und das ich es dann im Januar offiziell bei den Kollegen und der Pflegedienstleitung bekannt gebe. Da wir ja nicht so viel mit Lagern zu tun habe muss ich bis zum Mutterschutz arbeiten. Darf nur keind Toilettenbegleithngrn alleine machen, die frischgebackenen Mütter kollabieren ja doch hin und wieder mal ( ich will keinem Angst machen, aber schwanger muss ich auch nicht unbedingt wen auffangen) , keinen Stationsdienst alleine, keine Injektionen, kein Betten schieben alleine. Wobei die Realität doch meistens anders aussieht, wenn der Bär tobt setze ich mich auch nicht auf den Stuhl und sage sorry ich muss grade Pause machen sehr zu wie ihr klar kommt. Also bei meiner zweiten könnte ich es zumindest nicht, da gab es auch hin und wieder Dienste mit einmal uns Brot beißen und weiter. Deswegen wär ein BV irgendwann echt praktisch gewesen..

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von lalelu76 am 21.12.2018, 10:26 Uhr

Mmm also bei mir kriegst du das vom Arzt...
Und bei mir im Betrieb hats auch grad 2 Schwangere die bis zum 5 Monat gearbeitet haben..

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von Kasi88, 12. SSW am 21.12.2018, 11:44 Uhr

Hallo aus dem Juli

Ich bin Erzieherin in einer Krippe, bei uns ist es so, dass wir die Schwangerschaft direkt mitteilen sollen...
Wir bleiben dann solange freigestellt, bis der Immunstatus klar ist. Ich habe dort sofort für den nächsten Tag einen Termin bekommen und bis zum Ergebnis bleibt man zuhause.
Mir fehlen alle Immunitäten, die wichtig sind im Umgang mit den Kindern. Ich habe das Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt empfohlen bekommen und der Arbeitgeber kam der Empfehlung dann nach.
Das verbot spricht bei uns der Arbeitgeber aus, der Arzt nicht...
Ich bin derzeit auch in einer Weiterbildung, um ausbilden zu dürfen... nur fehlt noch ein block und den werde ich im Januar trotz dem Beschäftigungsverbot noch machen dürfen, so habe ich das wenn ich wieder arbeiten gehe.

Lg

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Re: Arbeit, MuSchG & Beschäftigungsverbot

Antwort von Minimina88, 8. SSW am 23.12.2018, 13:19 Uhr

Bei uns wird das bv vom Arbeitgeber aus erteilt. Vom Arzt würde ich auch keins bekommen ( solange alles gut ist). Ich würde gerne arbeiten zumindest wenn die Bedingungen stimmen.,.

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