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Geschrieben von Pinkmopsy, 11. SSW am 18.01.2019, 13:50 Uhr

Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Huhu Mädels ....
Folgendes Problem meine Chefin möchte das ich ins Beschäftigungsverbot gehe der Job ist nicht Schwangeren geeignet.
Jetzt sagt sie der Arzt muss das machen der Arzt sagt aber der Arbeitgeber muss das machen und jetzt hänge ich in der Luft und verzweifel langsam.
Kennt sich einer damit aus evtl?
Hoffe euch geht's allen gut.

 
7 Antworten:

Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von Charly0815 am 18.01.2019, 14:24 Uhr

Hallo, Paragraph 16 MuSchG sieht ein Beschäftigungsverbot des Arztes vor. Soweit eine Gefährdungslage am Arbeitsplatz besteht darf Dich Dein Arbeitgeber nicht beschäftigen. Das ist aber eine finanzielle Sache, dass der Arbeitgeber will, dass Dir der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Viel Erfolg!

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Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von Löwenbaby0602, 11. SSW am 18.01.2019, 14:37 Uhr

Juhu
Ich kann dir sagen das, dass der Frauenarzt ausstellen kann. Jedoch kann es auch der Betriebsarzt machen. Also wenn dein Arbeitgeber darauf besteht, sollte es doch über den Betriebsarzt geregelt werden. Ich bin seit einiger Zeit auch im Beschäftigungsverbot, bei mir hat es allerdings meine FÄ ausgestellt. Ich arbeite in der Pflege und habe oft kleinere Blutungen (mal 1 und mal bis zu 3 Tage) und damit nichts passiert und wir kein Risiko eingehen, sollte ich zuhause bleiben. Seitdem bin ich auch nicht mehr ganz so ängstlich und ich denke positiv

Also rede mit deinem Arbeitgeber ob das über den Betriebsarzt geklärt werden kann. Ansonsten soll sie Dir ein Schreiben für deinen FA geben und er muss dir dann eins ausstellen. So würde ich vorgehen

Liebe Grüße

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Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von Dali1234, 13. SSW am 18.01.2019, 16:53 Uhr

Bei mir hat es der FA in der 7 Ssw ausgestellt, bin in der Pflege.

Viel Erfolg!

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Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von lalelu76, 11. SSW am 18.01.2019, 16:58 Uhr

Uii da hast du aber eine nette Chefin,das sie sagt der Beruf in der Pflege ist nicht geeignet.
Mein halber Betrieb macht Stress weil mich der Arzt eeeeendlich krankgeschrieben hat.
Bin auch in der Pflege (Altersheim)

Hoffe kriegst vom Arzt das Beschäftigungsverbot.
Lg Leah

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Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von Fledii, 9. SSW am 18.01.2019, 17:25 Uhr

Hi,
also bei mir was das auch ein Hick Hack...Der FA sagte zuerst,der AG stellt das BV aus
Ich arbeite in der Gastronomie(Kkh)und meine Stelle ungeeignet in der ss,noch dazu hab ich extreme Übelkeit und Kreislaufbeschwerden,MMSchwäche in der letzten ss....mein AG und auch BA sagten einstimmig dass ich ab sofort nicht mehr arbeiten solle,was auch eh nicht ging weil es mir so schlecht ist;und dass der FA das BV ausstellen muss.
Also ich wieder zum Arzt,alles erklärt,dann sagte er wieder, eigentlich wär es andersrum,der AG muss es austellen...naja er hat es aber dann doch gleich geschrieben.
Stressig,so eine Uneinigkeit...
Wünsche Dir alles Gute!
LG

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Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von sternio, 10. SSW am 18.01.2019, 18:01 Uhr

Ich klink mich auch mal ein, mein erster richtiger Beitrag hier :) Also, bei mir war es die Betriebsärztin, die mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Da ich in der Krippe arbeite, war ich von Anfang an transparent... so auch der Rat meiner FÄ. Und vom Arbeitgeber wurde ich dann zur Betriebsärztin geschickt. Dort wurde ich dann auf Antikörper getestet und siehe da, kein ausreichender Schutz gegen Ringelröteln. Also habe ich nun bis zur 20. SSW ein Beschäftigungsverbot. Eigentlich ist es Quatsch, dann noch zu arbeiten, abzüglich Urlaub bleiben mir dann noch 10 Wochen zu arbeiten. Und ich kann mir vorstellen, dass diese mit fortschreitender Schwangerschaft ganz schön beschwerlich in der Kita werden können... Gestern meinte meine FÄ, dass Ringelröteln die gesamte Schwangerschaft gefährlich werden können, also kann ich mir vorstellen, dass sie mir danach noch ein weiteres Beschäftigungsverbot ausstellt.

So, das zu mir, aber um deine Frage weiter zu beantworten: Soweit ich weiß, muss dein Arbeitgeber dem Betriebsarzt eine Gefährdungsbeurteilung abgeben, so war es auf jeden Fall bei mir. Diese bin ich dann mit der Betriebsärztin nochmal durchgegangen und hab es entweder bestätigt oder revidiert.
Wenn allerdings eine Krankheit bei uns in der Kita kursierte, wie z.B. der Noro-Virus oder Scharlach, haben unsere anderen beiden Schwangeren in der Einrichtung von unserem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich denke, der Arbeitgeber muss dementsprechend eine Erklärung bei der Kasse abgeben, um das Geld zurück zu bekommen.

Ich drücke dir die Daumen! Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich mich stellenweise ganz schön langweile... der einzige Vorteil momentan ist der, dass ich ausschlafen kann, da ich ganz schön unter Schlafstörungen leide, seitdem ich schwanger bin!

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Re: Wie geht das mit dem Beschäftigungsverbot?

Antwort von @Ela83, 22. SSW am 18.01.2019, 21:39 Uhr

Huhu. Ich schleiche mich mal aus dem Mai Forum ein. Ich arbeite beim Zahnarzt und hab das BV direkt von meinem Chef bekommen. Er musste meine Ss nur der Krankenkasse und dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Der Frauenarzt stellt das in der Regel nur dann aus, wenn das Kind oder die Mutter durch den Beruf gefährdet ist.

Glg
Ela

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