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Geschrieben von Nici1406, 15. SSW am 12.02.2022, 10:51 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben.

Ich bin seid gestern krank geschrieben, da ich mir den Ischias Nerv eingeklemmt habe und ich wahnsinnig schmerzen habe. Unter anderem hatte ich auf der Arbeit beim längerem laufen so einen starken Druck nach unten.

Meine Chefin hat mir gestern geschrieben, ob es nicht besser wäre, wenn sie mir ein Betriebliches Beschäftigungsverbot ausstellen würde, ich solle doch mal darüber nachdenken. Ich gehe aber auch davon aus, das sie mir es wegen Corona anbietet, da ich im Pflegeheim arbeite.

Meine Frage wäre jetzt , bekomme ich das volle Gehalt weiter? Oder habe ich Einbußen?

Liebe Grüße

 
4 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Bubu1, 14. SSW am 12.02.2022, 11:02 Uhr

Hallo,

Habe seit Beginn ein BV. Gehalt bekommst du ganz normal weiter, das einzige was du nicht mehr bekommst sind die zuschläge(Nacht, Feiertag usw.)

Mich wundert es dass du nicht sofort in BV geschickt wurdest, deine Chefin müsste sich ja auch an einige Richtlinien halten? kein schwer heben, kein Kontakt mit Ausscheidung usw?? Oder hast du ganz normal weiter gearbeitet?

Alles Liebe dir

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nici1406, 15. SSW am 12.02.2022, 11:22 Uhr

Nein also Pflege war ich nicht mehr. Ich habe nur noch essen verteilt und abgeräumt. Essen angereicht, und halt bisschen zimmer ordentlich gemacht.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 12.02.2022, 12:34 Uhr

Solange du arbeitsunfähig bist, kann keiner ein bc ausstellen. Hat deine Chefin eine gefährdungsbeurteilung gemacht und dich daraufhin umgesetzt?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nickit92 am 14.02.2022, 23:20 Uhr

Es ist so das du dein volles (Grund) Gehalt weiter bekommst. Daher Zuschläge werden nicht bezahlt!
Allerdings war es bei mir so - im Bezug aufs Elterngeld - das ich meinen Bezugszeitraum auf vor dem BV ausgestellt habe, weil ich da mehr Geld verdient habe durch die Zulagen, und ich es sogar teilweise genehmigt bekommen habe. (nacht zuschläge z.B. nicht, da ich die ja in der SS auch nicht hätte machen dürfen). Das hat mir beim Elterngeld auch noch den einen oder anderen Euro gebracht

Jetzt bin ich von der Elternzeit wieder direkt ins BV gegangen Meine Chefin hat sich ja nicht ganz so gefreut… mein Vollzeitvertrag schon. Denn den hatte ich noch nicht reduziert, da ich durch das BV ja auch alle meine Urlaubstage behalten habe und die jetzt nach der Elternzeit nehmen wollte und in dieser Zeit sollte ich meine Stunden reduzieren, so war es mit meiner Chefin besprochen, damit man mit dem Vollzeiturlaub und den Teilzeittagen nicht so durcheinander kommt… Banane. Nichts unterschrieben und anstatt ein Teilzeitgehalt zu bekommen kriege ich jetzt mein Vollzeitgehalt weiter…



Manchmal muss man auch Glück haben!
Mal gucken wieviele Urlaubstage ich dann nach dieser SS habe… seid 2020 konnte ich ja keine mehr nehmen

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