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Geschrieben von desireekk am 05.02.2020, 19:45 Uhr

Kündigungsfrist

Hallo Dhana,

ich bin auch bei: die längere Kündigungsfrist gilt.

Aber: ich habe es noch NIE erlebt dass mich ein AG nicht auf Nachfrage aus einem AV entlassen hätte (Aufhebungsvertrag).
Solange das bei einer vernünftigen Frist liegt. Ich habe so argumentiert dass ich eine neue Herausforderung suche, im Kopf leider schon abgeschlossen habe, meine Übergabe aber gerne noch sauber erledigen möchte. Dafür bräuchte ich aus meiner Sicht x Wochen, danach würde ich gerne sauber gehen dürfen.
(Und ganz unterschwellig und sehr subtil habe ich einmal das Thema "alternative AU" andeuten müssen. Ich wollte die Karte nicht unbedingt ziehen, aber der AG wollte sich erst blöd stellen, kam auf der Ebene "persönlich enttäuscht, wollte mich aus dem Außendienst ins Büro beordern, etc.).

Klar, garantieren kann das keiner, abe rich habe jedem neuen AG auch gesagt "eigentlich habe ich x Monate, aber ich bin zuversichtlich das bis Y beenden zu können. Früher möchte ich nicht, da ich meine Übergabe sauber durchführen möchte"

Viel Erfolg und liebe Grüße in die alte Heimat!

LG

D

 
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