Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 05.02.2020, 12:01 Uhr

Kündigungsfrist

Meinen wir vielleicht das Selbe?
Ich bin der Meinung der Vertrag der AP gilt. Das findet sie aber blöd, weil sie somit eine längere Kündigungsfrist hat, als ein direkt eingestellter Kollege.

Klar, das ist ein neuer Vertrag, aber die Vertraglichen Vereinbarungen aus dem initialen Vertrag bleiben rechtlich wirksam...aber die Befristung alleinig nicht.

 
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