Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von tweenky am 05.02.2020, 15:07 Uhr

Kündigungsfrist

Die drei Monate Kündigungsfrist gelten. Im Grunde gilt der erste Arbeitsvertrag, er ist nur im nachhinein entfristet worden.

Trotzdem kann man ja mit der Personalabteilung über einen Aufhebungsvertrag sprechen, wenn es soweit ist. Je nach Arbeitsanfall werden sie sich darauf einlassen.

Einfach der Arbeit fern zu bleiben, halte ich für unfair. Der Arbeitgeber sperrt seine Mitarbeiter auch nicht einfach aus, wenn es nicht mehr passt. Und man sieht sich immer zweimal im Leben.

Viel Erfolg!

 
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