Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 05.02.2020, 11:29 Uhr

Kündigungsfrist

Ja, aber mit dem Unterschreiben "Vertrag gilt unbefristet" ist ein neuer, jetzt eben unbefristeter, Vertrag geschlossen worden. Wortlaut und Vertragsurkunde wie Vertrag 1, aber formaljuristisch ist es ein neuer Vertrag. *klugscheiß
Ist ja aber auch egal, darauf kommt es nicht an, denn der Vertragsschluss an sich ist ja nicht zweifelhaft.

Ich denke daher immer noch, dass die Kündigungsfristklausel wirksam vereinbart wurde und inhaltlich nicht zu beanstanden ist. nach dem, was ich weiß.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.