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von dhana  am 05.02.2020, 17:58 Uhr

Kündigungsfrist

Hallo,

Danke euch für die Einschätzungen. Und ja es geht um die Gleichstellungsklausel, und daraus dann die gleiche Kündigungsfrist wie der AG.

Ich war mir nur nicht sicher wie der befristete Vertrag zu werten ist - der ging ja nahtlos in einen unbefristeten Vertrag über. Ohne Änderungskündigung oder sonst was.
Wäre ja (zumindest in diesem Fall) für mich schön gewesen wenn dann die gesetzliche Kündigungsfrist greift.

Einfach der Arbeit fern bleiben ist nicht mein Ding, das würde ich nur machen wenn das Mobbing so überhand nimmt, das eine Weiterarbeit nicht möglich ist - aber dann, denke ich, wird sich die Geschäftsführung auch einem Auflösungsvertrag nicht verweigern.
Es gab bereits 2 Gespräche mit der Geschäftsführung wegen dem Problem, aber es ändert sich nichts - also muss ich etwas ändern. Neue Stelle habe ich bereits in Aussicht - nur würden die am liebsten sofort jemand haben.

Gruß Dhana

 
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