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von dhana  am 04.02.2020, 20:26 Uhr

Kündigungsfrist

Hallo,

mal eine Frage zur Kündigungsfrist.
Gesetzliche Kündigungsfrist ist klar - allerdings steht bei mir im ersten Vertrag, das sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn sich die Frist auch für den AG verlängert.
Nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit hätte ich damit 3 Monate zum Monatsende kündigungsfrist.

Jetzt ist es aber so, der allererste Vertrag war ein sachgrund befristeter Vertrag für eine Schwangerschaftsvertretung - eigentlich damit ohne Kündigungsfrist, da endet mit Ablauf des Vertrages (allerdings stand der Passus mit der Kündigungsfrist verlängert sich mit drin) - der hat sich dann in den unbefristeten Vertrag verlängert - ohne das es neue Abreden gab.
Inziwschen gab es noch mehrere Zusätze zum Vertrag - z.B. veränderte Stundenzahl.
Die Firma wurde auch dazwischen verkauft und umfimiert.

Nun ist es so, das ich derzeit in einer sehr unguten Situation festhänge - erste Mobbingansätze sind da. Mit meinem direkten Vorgesetzten das geht gar nicht mehr.
Sprich ich will raus aus dem Vertrag. Nur jede neue Stelle will natürlich schnell besetzt werden und nicht 3 Monate warten müssen bis ich mit der Kündigung durch bin. Und ich will nicht unbedingt kündigen wenn ich noch nichts Neues habe.

Wie schätzt ihr die Situation ein, auf Auflösungsvertrag hoffen?
Gilt doch die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer von 4 Wochen, mit der Umfirmierung?

Gruß Dhana

 
10 Antworten:

Re: Kündigungsfrist

Antwort von Mutti69 am 04.02.2020, 20:44 Uhr

Ich würde denken, der erste Vertrag gilt. Wenn du ehrlich bist und dein Chef dich mit 4 Wochenfrist kündigen würde, würdest du dann die längere Kündigungsfrist unter den Tisch fallen lassen? Oder doch flux den Vertrag zücken?

Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass man deinen Vertrag „zieht“. Sprich, wenn eigentlich alle MA die 4 Wochenfrist haben, wird’s wohl kaum auffallen. Fällt es doch auf, könnte man auf einen Auflösungsvertrag hinarbeiten.

In letzter Konsequenz erscheint man einfach nicht mehr zur Arbeit. Das hätte für dich persönlich nur dann eine Konsequenz, wenn dem AG dadurch NACHWEISLICH ein finanzieller Verlust entsteht.
Ich hab damit einmal einen Aufhebungsvertrag erzwungen „Ist gut, dann komm ich halt zum Tag X nicht mehr, dann können Sie mir ja fristlos kündigen..wenn Sie dann glücklich sind.“

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von Berlin! am 05.02.2020, 10:18 Uhr

Ich versuche mal, das aufzudröseln. Korrigiere mich bitte, wenn ich etwas falsch verstehe:
Vertrag 1 war befristet
Vertrag 2 ist unbefristet und hat den selben Wortlaut wie Vertrag 1 nur mit einem Nachtrag/Zusatz?

Das ist nichts anderes als ein neuer Vertrag, der 1 gilt nicht mehr, da er ja durch Zeitablauf beendet ist.
Oder es gab eine Änderungskündigung, dann gilt Vertrag 1 auch nicht mehr (weil gekündigt) und Vertrag 2 tritt Inkraftsetzung (eben mit dem Wortlaut Vertrag 1). Ich vermute mal, es gibt eine Vertragsvorlage und bei dem Umschreiben in einen befristeten vertrag hat jemand vergessen, de Passus mit den Kündigungsfristen herauszunehmen. Spekulation, klar, aber Befristung und die Kündigungsfristklausel passen nicht zusammen.

Kannst Du den genauen Wortlaut der Klausel schreiben?
Ich verstehe es jetzt so, dass es eine dynamische Kündigungsfrist ist, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dass sich Deine (eigentlich laut Gesetz 4 Wochen betragende) Kündigungsfrist eben zusammen mit der des AG verlängert, richtig?
Sowas ist grundsätzlich zulässig und üblich. Wenn ich es richtig verstanden habe. Dann gilt die verlängerte Kündigungsfrist für den AG (laut Gesetz) auch für den AN.

Jetzt kommt es noch darauf an:
Gilt ein Tarifvertrag (wenn ja: welcher?)
Sind im betrieb mehr als 20 AN dauerhaft beschäftigt?

Der Verkauf und die Umfirmieren sind nichts anderes als ein betreibsübergang, der den bestand der Verträge und Eren Inhalt nicht tangiert.

Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag hast Du nicht, aber auch hier gilt: nur sprechenden menschen kann geholfen werden. Kein AG hat etwas von AN, die gar nicht mehr dort arbeiten wollen. Also sprich mit Deinem Vorgesetzten. Vielleicht will er Dich ja eigentlich auch gerne "loswerden" und ist froh, das Du fragst....

Alles Gute

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von Mutti69 am 05.02.2020, 11:15 Uhr

Ich hab es so verstanden, dass quasi nur eine Änderungsklausel zur Unbefristung unterschrieben wurde. Ich habe das auch, bei mir gilt Vertrag 1 und der musste tatsächlich auch schon herhalten , weil in Verträgen neuerer Kollegen etwas anderes steht und ich so einen Vorteil ziehe ;-) Es ging dabei allerdings nicht um die Kündigungsfrist.

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von Berlin! am 05.02.2020, 11:29 Uhr

Ja, aber mit dem Unterschreiben "Vertrag gilt unbefristet" ist ein neuer, jetzt eben unbefristeter, Vertrag geschlossen worden. Wortlaut und Vertragsurkunde wie Vertrag 1, aber formaljuristisch ist es ein neuer Vertrag. *klugscheiß
Ist ja aber auch egal, darauf kommt es nicht an, denn der Vertragsschluss an sich ist ja nicht zweifelhaft.

Ich denke daher immer noch, dass die Kündigungsfristklausel wirksam vereinbart wurde und inhaltlich nicht zu beanstanden ist. nach dem, was ich weiß.

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von Mutti69 am 05.02.2020, 12:01 Uhr

Meinen wir vielleicht das Selbe?
Ich bin der Meinung der Vertrag der AP gilt. Das findet sie aber blöd, weil sie somit eine längere Kündigungsfrist hat, als ein direkt eingestellter Kollege.

Klar, das ist ein neuer Vertrag, aber die Vertraglichen Vereinbarungen aus dem initialen Vertrag bleiben rechtlich wirksam...aber die Befristung alleinig nicht.

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von Berlin! am 05.02.2020, 13:16 Uhr

Wir meinen dasselbe.
Die Vereinbarung zu der Kündigungsfrist ist wirksam und auch zulässig.
Dynamische Kündigungsfristen, die sich entweder im Verhältnis zur Betriebzugehörigkeit oder im Verhältnis zur Kündigungsfrist des AG (die sich ja auch je nach Beschäftigungsdauer ändert....) ändern, sind üblich.

Der Betriebsübergang ändert übrigens nichts an der dauer der Betriebszugehörigkeit, sprich: diese fängt nicht wieder "neu" an, wenn der Betrieb veräußert wird.

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von tweenky am 05.02.2020, 15:07 Uhr

Die drei Monate Kündigungsfrist gelten. Im Grunde gilt der erste Arbeitsvertrag, er ist nur im nachhinein entfristet worden.

Trotzdem kann man ja mit der Personalabteilung über einen Aufhebungsvertrag sprechen, wenn es soweit ist. Je nach Arbeitsanfall werden sie sich darauf einlassen.

Einfach der Arbeit fern zu bleiben, halte ich für unfair. Der Arbeitgeber sperrt seine Mitarbeiter auch nicht einfach aus, wenn es nicht mehr passt. Und man sieht sich immer zweimal im Leben.

Viel Erfolg!

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von dhana am 05.02.2020, 17:58 Uhr

Hallo,

Danke euch für die Einschätzungen. Und ja es geht um die Gleichstellungsklausel, und daraus dann die gleiche Kündigungsfrist wie der AG.

Ich war mir nur nicht sicher wie der befristete Vertrag zu werten ist - der ging ja nahtlos in einen unbefristeten Vertrag über. Ohne Änderungskündigung oder sonst was.
Wäre ja (zumindest in diesem Fall) für mich schön gewesen wenn dann die gesetzliche Kündigungsfrist greift.

Einfach der Arbeit fern bleiben ist nicht mein Ding, das würde ich nur machen wenn das Mobbing so überhand nimmt, das eine Weiterarbeit nicht möglich ist - aber dann, denke ich, wird sich die Geschäftsführung auch einem Auflösungsvertrag nicht verweigern.
Es gab bereits 2 Gespräche mit der Geschäftsführung wegen dem Problem, aber es ändert sich nichts - also muss ich etwas ändern. Neue Stelle habe ich bereits in Aussicht - nur würden die am liebsten sofort jemand haben.

Gruß Dhana

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von desireekk am 05.02.2020, 19:45 Uhr

Hallo Dhana,

ich bin auch bei: die längere Kündigungsfrist gilt.

Aber: ich habe es noch NIE erlebt dass mich ein AG nicht auf Nachfrage aus einem AV entlassen hätte (Aufhebungsvertrag).
Solange das bei einer vernünftigen Frist liegt. Ich habe so argumentiert dass ich eine neue Herausforderung suche, im Kopf leider schon abgeschlossen habe, meine Übergabe aber gerne noch sauber erledigen möchte. Dafür bräuchte ich aus meiner Sicht x Wochen, danach würde ich gerne sauber gehen dürfen.
(Und ganz unterschwellig und sehr subtil habe ich einmal das Thema "alternative AU" andeuten müssen. Ich wollte die Karte nicht unbedingt ziehen, aber der AG wollte sich erst blöd stellen, kam auf der Ebene "persönlich enttäuscht, wollte mich aus dem Außendienst ins Büro beordern, etc.).

Klar, garantieren kann das keiner, abe rich habe jedem neuen AG auch gesagt "eigentlich habe ich x Monate, aber ich bin zuversichtlich das bis Y beenden zu können. Früher möchte ich nicht, da ich meine Übergabe sauber durchführen möchte"

Viel Erfolg und liebe Grüße in die alte Heimat!

LG

D

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Re: Kündigungsfrist

Antwort von desireekk am 05.02.2020, 20:15 Uhr

Hallo,

hab das jetzt erst gelesen:
ich würde mit dem neuen verhandeln un ca. 1.3. ins Auge fassen. Dann zum AG und um Auflösung bitten, wenn die Situation sowieso schon angespannt ist.

LG

D

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