Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 04.02.2020, 20:44 Uhr

Kündigungsfrist

Ich würde denken, der erste Vertrag gilt. Wenn du ehrlich bist und dein Chef dich mit 4 Wochenfrist kündigen würde, würdest du dann die längere Kündigungsfrist unter den Tisch fallen lassen? Oder doch flux den Vertrag zücken?

Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass man deinen Vertrag „zieht“. Sprich, wenn eigentlich alle MA die 4 Wochenfrist haben, wird’s wohl kaum auffallen. Fällt es doch auf, könnte man auf einen Auflösungsvertrag hinarbeiten.

In letzter Konsequenz erscheint man einfach nicht mehr zur Arbeit. Das hätte für dich persönlich nur dann eine Konsequenz, wenn dem AG dadurch NACHWEISLICH ein finanzieller Verlust entsteht.
Ich hab damit einmal einen Aufhebungsvertrag erzwungen „Ist gut, dann komm ich halt zum Tag X nicht mehr, dann können Sie mir ja fristlos kündigen..wenn Sie dann glücklich sind.“

 
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