Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 05.02.2020, 13:16 Uhr

Kündigungsfrist

Wir meinen dasselbe.
Die Vereinbarung zu der Kündigungsfrist ist wirksam und auch zulässig.
Dynamische Kündigungsfristen, die sich entweder im Verhältnis zur Betriebzugehörigkeit oder im Verhältnis zur Kündigungsfrist des AG (die sich ja auch je nach Beschäftigungsdauer ändert....) ändern, sind üblich.

Der Betriebsübergang ändert übrigens nichts an der dauer der Betriebszugehörigkeit, sprich: diese fängt nicht wieder "neu" an, wenn der Betrieb veräußert wird.

 
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