Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Anna3Mama am 20.03.2019, 6:21 Uhr

Aufsichtspflicht

Danke für Deine Einschätzungen und den Hinweis mit der nicht lückenlosen Aufsichtspflicht bei über Siebenjährigen. Das hatte ich auch schon so gelesen, stimmt.

Dass der Garten sicher ist und ich bei gewissen Dingen im Vorfeld ermahne ist immerhin gegeben.

Aber rein rechtlich würde es mich schon noch interessieren. Was ist z.B. mit jüngeren Kindern? Wenn die 3 und 5 jährigen Nachbarjungs durch die Hecke schlüpfen? Die Nachbarin ist froh, dass sie mal eine Zeit lang mit unserer Tochter spielen und lässt sie machen. Für mich aber jedes Mal der Druck, die Kinder nicht aus den Augen zu lassen... manchmal bemerke ich es erst nach einer Weile, die Zeiten wo man ständig nebenan steht sind ja vorbei. Ich bin auch wenn ich zuhause bin mal im Keller, mal oben, in der Küche... etc.

Ich dachte, es bestünde keine Aufsichtspflicht bei nicht eingeladenen Kindern, werde diese Frage aber noch im Laufe des Tages bei Frau Bader stellen.

 
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