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Geschrieben von Anna3Mama am 19.03.2019, 20:19 Uhr

Aufsichtspflicht

Hallo!
Das Thema begleitet mich gedanklich schon lange und jetzt wollte ich mal Eure Meinung bzw Euer Wissen dazu erfragen.

Wir wohnen in einem Dorf mit vielen Kindern und haben einen größeren Garten mit einigen Spielgeräten, Hasen, im Sommer einem größeren Pool etc.

Da meine Kinder lieber bei uns sind wie bei Freunden war es schon immer so, dass viele Kinder bei uns im Garten sind. Eingeladene aber auch "auf der Strasse aufgegabelte", die eben ungefragt vorbei kommen.

Ist ja auch schön so. Solange die großen Kinder mit den Freunden spielten und die Kleine(n) noch klein waren, war ich ja sowieso immer da und verfügbar, die Aufsicht war also gewährleistet.

Jetzt ist es aber häufiger der Fall, dass meine Jüngste (7) mit einer Freundin (8) spielt, ich aber kurz weg muss, die Mittlere (11) vom Sport holen, oder wohin bringen, oder auch mal noch kurz einkaufen etc. Mit der Mutter der Freundin ist das abgestimmt, zumal mein Sohn (fast 14) auch noch meist im Haus ist und rings herum ja auch genug Nachbarn, die im Falle des Falles einspringen könnten.

Jetzt waren heute aber mal wieder fünf Kinder im Garten als ich weg musste. Alle zwischen 7 und 10. Von zweien kenne ich die Eltern nur vom Sehen, weiß aber, dass es ihnen sehr egal ist, wo sich ihre Kinder nachmittags aufhalten.

Was wäre jetzt wenn sich eins in der halben Stunde, in der ich weg bin verletzt?
Habe ich hier eine Aufsichtspflicht für "wildfremde" Kinder?
Würdet ihr die Bande auf den Spielplatz schicken solange ihr weg seid? Ist ja auch blöd...

Wobei ich das manchmal auch so mache, wenn es zu viele sind und oder es zu laut wird.

Danke für Eure Tipps.

Liebe Grüße
Anna

 
22 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Mugi0303 am 19.03.2019, 21:20 Uhr

Also bei eher fremden Kindern würde ich diese tatsächlich heim schicken. So viele Kinder im Garten und ich bin nicht da würde ich nicht wollen. Das gilt ganz besonders im Sommer mit Pool. Da würde ich gar keine Kids unter 10 allein im Garten lassen.

Du musst das natürlich auch mit deinen Kids klären. Denn sie könnten die anderen ja trotzdem in Garten lassen, wenn du nicht da bist. Das musst du mit ihnen besprechen.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von uriah am 19.03.2019, 21:26 Uhr

So eine große Kinderschar würde ich auf keinen Fall in unserem Garten alleine lassen. Ich würde die Kinder nach Hause schicken und das kleine Kind mitnehmen zum Einkaufen oder zu dem großen Bruder ins Haus schicken - alternativ zu einer anderen Familie lassen, wenn die Eltern da sind.

Warum ich das so machen würde? Rein intuitiv. Mit einer größeren Kinderzahl gerät doch leicht mal was aus den Fugen. Und wer soll dann eingreifen? Ein 14jähriger kann nicht ungfragt die Verantwortung übernehmen. Der hat ja auch andere Interessen bzw. Verpflichtungen als auf Grundschüler aufzupassen.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 19.03.2019, 21:56 Uhr

Gut... mit offenem Pool waren höchstens die Großen mal allein.
Generell ist es bei uns schon üblich, dass ein Elternteil mal kurz nicht daheim ist bei Kindern ab 7/8, zumal wenn ein älteres Geschwisterkind anwesend ist, aber auch wenn allein. Auch mit Freundin. Aber eben nicht mit vielen - zumal einigermaßen fremden - Kindern.
Dass das alles liebe Mädels sind, weiß ich aber schon. Bei bestimmten Jungs oder auch Mädels wäre ich nie auf die Idee gekommen, sie allein auf dem Grundstück zu lassen ;-)

Naja, ich denke, ich werde nächstes Mal alle auf den Spielplatz schicken oder meine Tochter mit Freundin mitnehmen bzw ins Haus schicken. Denn so ganz wohl ist mir bei der Sache nicht.

Auf der anderen Seite weiß ich, dass viele Eltern hier ihre Kinder in dem Alter den halben oder sogar ganzen Nachmittag allein herumstreunern lassen, sind beim Arbeiten oder sonst wo unterwegs. Ich bin dann die Auffangstation und hab ein schlechtes Gewissen, wenn ich kurz zum Bäcker muss.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von HeyDu! am 19.03.2019, 22:14 Uhr

Guten Abend, mich würde die rechtliche Einordnung sehr interessieren. Vielleicht bist Du bereit deine Frage im Rechtsforum bei Frau Bader zu stellen. Lg

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Mutti69 am 20.03.2019, 4:28 Uhr

Mein Rechtsverdtändnis sagt mir, dass in dem Moment, in dem die Kinder mit deinem Einverständnis in deinem Garten sind, die Aufsichtspflicht auf DICH übergegangen ist.

Es macht also rechtlich keinen Unterschied, ob es die enge Freundin des Kindes ist, der du vertraust oder ein „eingesammeltes“ Kind.

Nun muss man Kinder ab 7 Jahren ja aber nicht „lückenlos“ überwachen. Vom Wesen sollten Sie Erläuterungen von Gefahren verstehen können. Man darf sie also- unter Vorgabe eines Rahmens - alleine zum Spielen schicken. Sonst würden sich ja alle Eltern, die ihr 8 jährigen Kind alleine raus lassen, der unterlassenen Aufsichtspflicht schuldig machen.

Wenn dein Garten also „sicher“ ist und da wäre mein Augenmerk ganz klar auf den Pool gerichtet, dann sollte es kein Problem sein, eine überschaubare Zeitspanne abwesend zu sein. Du würdest nur dann ein Problem bekommen, wenn etwas absehbar war. Also ein Kind trotz mehrfachem Hinweis auf die hohe Tanne klettert und zu erwarten ist, dass dies auch in deiner Abwesenkeit so sein wird.

Was würde ICH machen?
Ich würde nach dem Rechten sehen, die Kinder ermahnen, nochmal erinnern, was geht und was nicht. Aber dann würde ich meine Besorgung erledigen, eine halbe Stunde ist nicht die Welle.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 20.03.2019, 6:07 Uhr

Guten Morgen ;-)
... das kann ich noch machen, danke für den Tipp.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 20.03.2019, 6:21 Uhr

Danke für Deine Einschätzungen und den Hinweis mit der nicht lückenlosen Aufsichtspflicht bei über Siebenjährigen. Das hatte ich auch schon so gelesen, stimmt.

Dass der Garten sicher ist und ich bei gewissen Dingen im Vorfeld ermahne ist immerhin gegeben.

Aber rein rechtlich würde es mich schon noch interessieren. Was ist z.B. mit jüngeren Kindern? Wenn die 3 und 5 jährigen Nachbarjungs durch die Hecke schlüpfen? Die Nachbarin ist froh, dass sie mal eine Zeit lang mit unserer Tochter spielen und lässt sie machen. Für mich aber jedes Mal der Druck, die Kinder nicht aus den Augen zu lassen... manchmal bemerke ich es erst nach einer Weile, die Zeiten wo man ständig nebenan steht sind ja vorbei. Ich bin auch wenn ich zuhause bin mal im Keller, mal oben, in der Küche... etc.

Ich dachte, es bestünde keine Aufsichtspflicht bei nicht eingeladenen Kindern, werde diese Frage aber noch im Laufe des Tages bei Frau Bader stellen.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Mutti69 am 20.03.2019, 7:57 Uhr

Kleinere Kinder bedürfen einer ausgeweiteteren Beaufsichtigung.
Wenn Kinder ohne dein Wissen in den Garten schlüpfen, dann ist es ja nicht dein Problem. Aber doch, es wird dann zum Problem, wenn du es mitbekommst.

Ich würde das Gespräch mit der Nachbarin suchen und ihr unmissverständlich erklären, dass deine Kinder halt schon geößer sind und du nur gewillt bist, die kleineren Nachbarskinder im Garten zu lassen, wenn du auch anwesend bist. Sage ihr, dass du die Kinder wieder rüberschickst, wenn du nicht kannst, nicht da bist oder einfach keinen Nerv dazu hast!
Manchmal kann eine Farbtafel hilfreich sein. Auf rot stehend bedeutet, „Heute/Jetzt nicht!“, rot dementsprechend „Klar, kommt rüber, ihr seid willkommen!“.

Darf ich ehrlich sein? Du bist schön blöd, mit Dir kann man ja echt viel machen...sogar die nervigen Plagen kann man Dir aufdrücken und hat dann endlich Entladtung. Schei* egal, dass DU dann die BElastung hast!
Hat deine Nachbarin sich dafür schon mal arrangiert? Etwas für dich gehandarbeitet, Dir was gekocht/gebacken, Dir Hilfe angeboten?

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von HeyDu! am 20.03.2019, 8:09 Uhr

Ist das Grundstück befriedet? Umzäunt? Und dadurch der Zutritt Dritter nicht möglich? Ansonsten ist es völlig egal ob man von Besuchern auf dem Grundstück weiß oder nicht weiß, liegt ein Kind im Pool, ist man mit dran... :-(

Im Link wird unter Punkt 3 auf das Thema eingegangen. Da steht auch noch etwas zu neuerer Rechtssprechung und dem Umgang mit Kleinkindern.

https://www.google.com/amp/s/www.ra-kotz.de/gartenteich.htm/amp

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von lilly1211 am 20.03.2019, 9:01 Uhr

Du vermischt da zwei Dinge völlig: zum einen die Aufsichtspflicht, die ist denke ich nicht mehr so eng zu sehen in dem Alter.

Aber zum anderen die Grundstücksicherungspflicht: und DIE ist extrem eng zu sehen, egal wo du dich aufhältst oder wen du eingeladen hast oder nicht wenn ein Kind in deinem Pool ertrinkt bist du so oder so dran solange du nicht nachweisen kannst dass du das Grundstück anständig gesichert hast. Mit einer Hecke von der du weißt dass Nachbars Kleinkinder durchschlüpfen können und das auch tun ist deine Pflicht im Zweifel nicht getan!

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 20.03.2019, 9:46 Uhr

Klammern wir doch mal das Thema Pool aus.
Ich bin sowieso am Überlegen, ob wir ihn im Sommer nochmals aufbauen.
Auf der einen Seite der Spass der Kinder, abends noch kurz reinzuhüpfen, auf der anderen Seite mein ungutes Gefühl mit den kleinen Nachbarskindern und dem ständigen Betreuen des halben Wohnviertels.

Wenn, dann kommt noch ein richtiger Zaun vor die Hecke, das hab ich schon letztes Jahr gesagt

Mir gehts wirklich eher um die Aufsichtspflicht bei 7-10 jährigen Kindern auf meinem Grundstück (ohne Pool) wenn ich für 30 Minuten das Grundstück verlasse.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 20.03.2019, 10:00 Uhr

Ja, Danke Du schreibst hier meine Gedanken nieder. Nein, sie revanchiert sich nicht, kommt eher auch noch mit rüber und bekommt dann einen Kaffee
Sie bittet regelmäßig meine 10 jetzt 11 jährige Tochter, zum Babysitten rüber und kann nicht verstehen, dass ich nicht möchte, dass sie solange z.B zum Einkaufen geht . Ich möchte nicht, dass meine Tochter hier Verantwortung in diesem Alter übernimmt und ich persönlich habe auch keine Lust, ständig als Backup zur Verfügung zu stehen.

Ist tatsächlich generell ein Punkt, den ich nicht nachvollziehen kann. Ich würde meine Kinder auch mit 7 nicht regelmäßig im Dorf rumspringen sehen wollen, völlig ohne zu wissen, wo sie sind. Als meine noch kleiner waren, durften sie nicht ständig zu älteren Nachbarmädchen in den Garten, eben weil ich nicht wollte, dass die Mädels bzw deren Mutter irgendwelche Aufsichtspflichten für mich übernehmen. Also bat ich sie, bei uns zu spielen. Wäre aber nie auf die Idee gekommem, sie allein zu lassen.

Schön blöd. Ich weiss.
"Freizeitpark "Müller"" hieß es schon öfter.
Nach so vielen Jahren habe ich allerdings keine Lust mehr darauf und beanspruche wieder mehr Freiheiten für mich selbst.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Gucci75 am 21.03.2019, 18:57 Uhr

Zaun aufstellen und den eigenen Kindern den Spaß am kühlen Nass und abends selbiges selber genießen. Dafür habt ihr ihn euch angeschafft.
Wenn andere Kinder planschen möchten, sollen sie zuvor euch fragen. Alles andere finde ich frech. Nur weil Nachbarn einen Pool haben, ist doch keine Freikarte zur Mitnutzung. Meine Freundin hat ebenfalls einen Pool im Garten. Klar, dass mein Kind den Nutzen wollte. Aber niemals ohne Fragen. Er rief vorher bei ihr an und fragte, ob er seine Schwimmsachen mitbringen und in den Pool darf. Das klappte auch mit 5 Jahren.

Zur Aufsichtspflicht: Ich würde den betroffenen Eltern freundlich mitteilen, dass du nicht 24/7 zu Hause sitzt und ihre Kinder beaufsichtigst. Insofern wäre es durchaus möglich, dass ihre Kinder dann unbeaufsichtigt wären und dies bitte klären sollen. Ansonsten schickst du sie einfach nach Hause.

Hat meine Mutter schon nicht anders gemacht. Wenn sie weg musste/wollte. Sie hat die Kinder, die einfach da waren und sie keinerlei Info hatte, nach Hause geschickt. Wer gemault hat, brauchte sich die nächsten zwei Tage nicht blicken lassen. Hat funktioniert, Kinder lernen ja Gott sei Dank schnell.

Unbedingt würde ich den Zaun zu den Heckenschlüpfern aufstellen. Ich möchte nämlich nicht, unabhängig vom Pool, dass Kinder sich in Abwesenheit auf dem Grundstück tummeln. Von Bäumen lässt es sich prima fallen. Oder an Spielgeräten.

Wünsche euch eine wunderschöne Poolzeit und dir mehr Zeit ohne anderer Leute Kinder :-)

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 21.03.2019, 20:36 Uhr

Ja, Danke Dir. Sehr lieber Beitrag.
Ich muss da wirklich egoistischer werden und nicht immer denken "ach die Kinder spielen gerade so nett".
Früher habe ich auch immer bewirtet, Obst, Gemüseschnitze, Wasser etc... aber das habe ich schon im letzten Jahr eingestellt.

Und der Zaun kommt.... heute schlüpften die zwei Kleinen auch wieder durch... inklusive dem Vater, den ich plötzlich in unserem Garten sehe, wie er seinen Kleinen auf unserer Schaukel anschubst. Ich war gerade in einem geschäftlichen Telefonat.
Fünf Minuten später sehe ich sein Auto vom Hof fahren mit dem Fünfjährigen. Der knapp dreijährige blieb allein in unserem Garten, meine Siebenjährige hatte angeboten, aufzupassen und er kletterte gerade die recht hohe Rutsche hoch - und er ist m.E. nicht besonders klettersicher.

Musste dann mein Gespräch unterbrechen und erst mal eingreifen und den Kleinen heim schicken. So nicht...
Gab dann auch ein Gespräch mit meiner Tochter, die das natürlich nicht versteht. "Aber für xy(den Vater) war das OK, er hat sich bedankt!" . Na danke.

Vielleicht bin ich da auch nicht locker genug und seh Probleme, wo gar keine sind.

Aber WENN etwas passiert, wird aus der netten lockeren Nachbarin vermutlich diejenige, die juristische Schritte einleitet, genauso wie die mir fremden Mütter, die ihre Kinder den ganzen Tag unbeaufsichtigt streunern lassen.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Gucci75 am 22.03.2019, 11:30 Uhr

Das Verhalten vom Vater ist derart übergriffig, dass du dringend klare Worte finden musst. Da unterstützt er auch noch die Heckenschlüpferei und lädt ein Kind bei deiner Tochter ab, anstatt zu klingeln und zu fragen. Deine Nachbarn haben überhaupt keinen Respekt vor euch/dir und eurer Privatsphäre. Furchtbar. Ihr braucht unbedingt einen Zaun, der so dicht ist, dass man nicht drüber klettern kann und so hoch, dass der Vater seine Kinder nicht einfach darüber heben kann.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 22.03.2019, 15:06 Uhr

Ja, da nächste Mal werde ich hier wohl oder übel deutlichere Worte finden müssen. Bisher gab es nur (eigentlich m.E. eindeutige) Hinweise, dass ich kein Kleinkind mehr habe und froh bin, keine ständige Aufsichtspflicht mehr zu haben und ich auch nur noch Kinder in meinem Garten (alleine) spielen lasse, die mindestens im Alter meiner Jüngsten sind, (also sieben/bald acht), da ich auch mal für ne halbe Stunde im Büro verschwinde, also selbst wenn ich zuhause bin NICHT alle paar Minuten nach den Kindern schaue.

Scheint aber nicht den Weg vom Ohr ins Hirn gefunden zu haben

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Anna3Mama am 24.03.2019, 8:29 Uhr

... so, der Zaun steht, war ja gestern das beste Wetter dafür. Ein Punkt abgehakt.

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Super!!!!!

Antwort von Gucci75 am 24.03.2019, 18:18 Uhr

Ich wünsche dir deutlich mehr Ruhe :-) Berichte mal, wie es weitergeht und ob sich die Heckenschlüpfer zum Zaun geäußert haben.

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Re: Super!!!!!

Antwort von Anna3Mama am 24.03.2019, 19:11 Uhr

Da unsere Hasen es schon öfter irgendwie aus dem Außengehege geschafft haben und gerade am Freitag wieder rübergehoppelt sind, war die Gelegenheit sehr günstig, direkt am Samstag dafür zu sorgen, dass die "Hasen" auf der richtigen Seite bleiben.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Ani123 am 25.03.2019, 1:01 Uhr

Ich würde sie auf jeden Fall nicht alleine zurück lassen, wenn der Pool da steht. Wenn da ein Kind reinfällt und ertrinkt. Da wirst du nie mehr glücklich.

Am sichersten bzgl. Aufsicht wird sein, wenn du sie nicht alleine bei euch zurück lässt.
Spielplatz klingt nach einer guten Idee.

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Eh! KLasse!

Antwort von Mutti69 am 25.03.2019, 8:41 Uhr

Sehr gut gemacht!
Und wenn die Nachbarn fragen, dann betone, dass du um die Sicherheit der Kinder bemüht bist, nicht um eine Abgrenzung ;-)

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von saskia2682 am 28.05.2019, 11:33 Uhr

Mich würde ja interessieren, wie die Nachbarn nun darauf reagiert haben?

Das Verhalten der Eltern finde ich ehrlich gesagt unmöglich. Vorallem den Fall mit dem 3-jährigen Kind. Ich habe auch eine 3-jährige und lasse sie keine Sekunde aus den Augen, wenn sie außerhalb unseres Gartens ist.

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