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Geschrieben von Bellasternchen am 18.03.2019, 15:31 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo in die Runde,

seit 20.02.19 bin ich von meiner Frauenärztin krankgeschrieben. Ich hatte bisher 3x Blutungen, war deswegen auch schon im Krankenhaus. Heute zum Untersuchungstermin hoffte ich auf ein Beschäftigungsverbot. Meine Frauenärztin meinte, aufgrund der Blutungen kann sie mich nur krank schreiben. Nun habe ich erstmal die Krankschreibung bis 02.04.19, sonst rutsche ich ja ins Krankengeld. wie verhalte ich mich denn nun richtig?

 
5 Antworten:

Re: wie verhalte ich mich richtig

Antwort von uriah am 18.03.2019, 15:38 Uhr

Wie du dich richtig verhältst? Du befolgst die Anweisungen deiner Frauenärztin (wahrscheinlich sollst du dich schonen?) und wartest ab, ob du dann ab 02.04. wieder arbeitsfähig oder weiter krank bist.

Dem Arbeitgeber gegenüber solltest du frühzeitig Bescheid sagen, wie die Prognosen sind, damit er planen kann.

Bezüglich AU oder BV hat deine Frauenärztin alles richtig entschieden und auch richtig begründet.

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Re: Wie verhalte ich mich richtig?

Antwort von Bellasternchen am 18.03.2019, 16:04 Uhr

Danke für die schnelle Info! Da ich einen stehenden Beruf ausübe und in der Vergangenheit schon zweimal an der Gebärmutter operiert wurde, ging ich einfach davon aus, dass es das sicherste ist, wenn ich aus dem Verkehr gezogen werde. Egal wie es am 02.04. aussieht - ich muss wieder auf Arbeit da ich sonst ins Kramkengeld falle, welches mir dann auch noch im Elterngeld anhängen würde.

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Re: Wie verhalte ich mich richtig?

Antwort von uriah am 18.03.2019, 16:09 Uhr

Was für dich nötig ist, entscheidet die Ärztin/der Arzt (nicht du).

Monate mit Krankengeld infolge schwangerschaftsbedingter Erkrankungen können bei der Bemesung des Elterngeldes ausgeklammert werden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 18.03.2019, 20:47 Uhr

Achte drauf das es die Au schwangerschaftsbedingt ist, dann hat es auch keine Auswirkung auf das EG. Aber solange du nicht arbeitsfähig bist, bleibt nur die AU. Ist leider so.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Bellasternchen am 18.03.2019, 21:59 Uhr

Danke für diese Info!

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