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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.03.2019, 12:50 Uhr

Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Ich würde ja bei Frau Bader fragen, aber die Frage hat nix mit Kindern zu tun - also hier ;-).

Mein Freund hat einen befristeten AV, der Ende April ausläuft. Er hat nicht vor, diesen zu verlängern, und hat ab 13.5. auch schon einen neuen Vertrag bei einer anderen Firma.

Der aktuelle AG weiß noch nicht, daß mein Freund den Vertrag nicht verlängern möchte. Ich bin mir absolut sicher, daß die von einer Verlängerung ausgehen. Aktuell ist er bei einer zweiwöchigen, vom AG bezahlten Fortbildung - die wollte er gerne noch mitnehmen, deswegen hat er bisher nix gesagt, es hat ihn aber auch keiner gefragt (und das, obwohl das Arbeitsamt sich natürlich schon gemeldet hat - dort hat er seinen neuen Vertrag eingereicht).

1. Er hat für Ende März eine Woche Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen. Wir haben ein Hotel gebucht und auch schon bezahlt. Wenn mein Freund vor dem Urlaub sagt, daß er nicht verlängert, kann der Urlaub doch nicht gestrichen werden, oder?

2. Nach der Woche Urlaub hat er noch 5 Tage Urlaub übrig (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages bis Ende April). Am liebsten würde er den Urlaub Ende April noch nehmen, um mehr Zeit für den Umzug etc. zu haben. Aber ich gehe davon aus, daß der AG ihm den nicht gewähren muß. Richtig?

3. Wie ist es mit Überstunden? Er hat noch ein Guthaben von knapp 20 Stunden. Darf er darauf bestehen, die vor seinem Ausscheiden zu nehmen?

4. Als Folge von 2. und 3. - wenn er weder Urlaub noch Überstunden nehmen kann/darf, wird beides ausbezahlt. Richtig?

 
7 Antworten:

Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von Felica am 04.03.2019, 12:55 Uhr

AG wissen das AN sich 3 Monate vor auslaufen beim Amt melden müssen, wenn da der AG also nicht in die Puschen kommt, würde ich sagen selbst schuld. Einfach mal davon ausgehen kann weder AG noch AN.

Urlaub wenn genehmigt kann nicht einfach verweigert werden. Notfalls muss der Ag dann die Mehrkosten tragen die sich durch Stornierung ua ergeben. Auch den Rest-Urlaub muss der AG, sofern er nicht nachvollziehbare betriebliche Gründe hat, genehmigen. Nicht zum Wunschtermin, da muss man sich dann einigen, aber so viel zeit ist da dann ja auch nicht mehr. Ist halt blödes timing wegen Ferien.

Blöde wegen der Schulung aber auch Risiko des AG. Wie gesagt, er hätte sich da ja auch schon vorher drum kümmern können und müssen.

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Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von golfer am 04.03.2019, 13:14 Uhr

in dem Schreiben zur Nichtverlänerung würde ich des reinschreiben.....mir stehen noch zu...sowieso sowie.....mein letzet arbeitsag ist somit der ...... mit hinweis auf Arbeitszeugnis etc

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Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.03.2019, 13:25 Uhr

Zitat:
"AG wissen das AN sich 3 Monate vor auslaufen beim Amt melden müssen, wenn da der AG also nicht in die Puschen kommt, würde ich sagen selbst schuld. Einfach mal davon ausgehen kann weder AG noch AN."

Meine Rede. Aber mein Freund hat trotzdem ein schlechtes Gewissen. Bissi.....

Betriebliche Gründe für die Verweigerung des Urlaubs wäre zu finden. Das Team ist zu dritt (mein Freund ist Teamleiter) und über Ostern ist einer der beiden anderen im Urlaub. Hmm.....

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Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.03.2019, 13:29 Uhr

Ein Schreiben ist bisher nicht geplant. Wozu auch?

Um es mal ganz krass auszudrücken: Solange der AG nix fragt und nix sagt, würde es theoretisch reichen, wenn mein Freund am 1.5. kommentarlos nicht mehr zur Arbeit auftaucht. Aber so fies will er dann doch nicht sein. Er will nach der Schulung bei der monatlichen Teamleiter-Runde verkünden, daß er umzieht und daher dort nach Auslaufen des Vertrages nicht weiterarbeiten kann/will.

Wobei es wegen des Resturlaubs vielleicht sinnvoll sein kann. Hmm... Leider hat der AG gute Gründe, den Resturlaub nicht mehr zu gewähren. (siehe oben).

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Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von golfer am 04.03.2019, 14:19 Uhr

dann würde ich die überstunden ..nehmen und den Resturlaub beantragen......und zum Ende der Befristung dennoch ein arbeitszeugniss verlagen

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Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von trekkie am 04.03.2019, 14:19 Uhr

Hallo,

Ich hatte sowas auch mal. Ich habe erst nichts gesagt. Erst als ich den neuen Vertrag unterschreiben sollte.... die haben es 1 Jahr nicht auf die Reihe bekommen mit der entfriszung.... also pech gehabt.

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Re: Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.

Antwort von Gucci75 am 05.03.2019, 15:47 Uhr

Ich bliebe da ganz entspannt. Wie bereits erwähnt, hat der An die Pflicht sich rechtzeitig a arbeitssuchend zu melden, was auch dem AG bekannt ist. Von daher hätte der AG schon mal verlauten lassen können, wie es denn gehen an.
Bereits genehmigter Urlaub kann seitens des AG nur aus dringlichsten Gründen zurückgezogen werden. Und die muss der AG auch sehr gut darlegen.
Noch zustehender Urlaub hat der AG ebenfalls als solchen zu gewähren. Verweigern und auf Auszahlung drängen geht nicht. Außer wie oben.
Wie Überstunden abgebaut werden sollen, ist ja meist vertraglich geregelt. Wenn abgleiten oder auszahlen möglich sind, dann kann er ja wählen. 20 Überstunden sind ja jetzt auch keine zwei Wochen.
Und da dein Freund sowieso gehen wird, kommt es auf die 20 Stunden Anwesenheit in der Firma nicht an.

Alles gut, ich sehe da nix Übles auf ihn zukommen.

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