Geschrieben von Setti am 17.03.2019, 11:14 Uhr |
Anonyme Briefe/ Anschuldigingen
Hallo
Mir hat eine Kollegin im Vertrauen erzählt , dass ein paar Kolleginnen Anonyme Briefe über mich an den Arbeitgeber geschickt haben. Ich möchte nun einen Termin bei meiner Chefin. Die Frage ist....muss sie mir wahrheitsgemäß sagen , dass Briefe eingegangen sind? Kann ich auf Rufschädigung klagen ? Es hat zuvor niemals einer das Gespräch zu mir gesucht oder mich Abgemahnt oder sonst was. In den Briefen würde unteranderem stehen, dass ich die Einrichtung verlassen soll und was ich alles falsch machen würde. Ich bin geschockt.
Was kann ich tun?
Re: Anonyme Briefe/ Anschuldigingen
Antwort von HeyDu! am 17.03.2019, 13:14 Uhr
Die Gerüchteküche nicht weiter anheizen, entweder aussitzen und ignorieren oder das Problem direkt über den Chef klären. Keinesfalls die Situation durch Spekulationen und Recherchen verschlimmern.
Siehe Rechtsforum. Bg
Re: Anonyme Briefe/ Anschuldigingen
Antwort von Mutti69 am 17.03.2019, 15:48 Uhr
Mit anonymen Briefen wird von AGern ganz unterschiedlich umgegangen. In kleineren Firmen neigen Chefs häufig dazu, in Ablage P zu verschieben.
Je größer der Betrieb und dann auch ein zugehöriger Betriebsrat, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Briefe in der Personalakte landen. Auch das muss man dann nicht unbedingt mitbekommen (obwohl der rechtliche Weg eigentlich nicht an dir vorbei gehen sollte).
Ich persönlich würde tatsächlich die Chefin ansprechen und nachfragen. Ja, sie muss Dir eigentlich ehrlich Auskunft geben (zumindest, wie damit verfahren wird).
Da es um die Währung deiner Rechte geht, darf Dir dann eigentlich auch eine Akteneinsicht nicht verweigert werden.
Zeigen sich dabei schwerwiegende Beschuldigungen (wie: sie klaut), dann ab zur Polizei und Anzeige erstatten. Parallel zum Betriebsrat.
Persönlich kann ich berichten, bei uns ging ein anonymes Schreiben über einen Kollegen ein. Er war so erbost, dass er „Schriftproben“ einsammelte und dabei auch an Privatunterlagen der Mitarbeiter ging. Dies wiederum bescherte einer jungen Mitarbeiterin einen Nervenzusammenbruch, weil er IHRE Schrift zu erkennen glaubte.
ER hat Anzeige gegen sie erstattet...wegen Bedrohung. SIE hat dann wiederum Anzeige wegen Übler Nachrede erstattet.
Letztlich verlief alles im Sande. Viel Wind um Nix.
Deswegen auch der gute Rat: gelassen bleiben! Bei unkonkreten Anschuldigungen („Sie macht ihre Arbeit zu langsam...“), langt eine schriftliche Stellungnahme. Man kann andere recht schnell gegen sich aufbringen. Mit tatsächlichen oder vermeintlichen Verfehlungen. Was zutrifft, kannst ja nur du wissen.
Freundin im Kh kann ich Pflegegeld oder ähnliches beantragen?
Schwanger, statt Arbeit in der Pflege- im Büro
Mutterschutz - wann letztes Gehalt - Zahlung Krankenkasse
Elterngeld und Elternzeit
Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.
Elterngeld nachträglich, zweite SW
BV und Elterngeld 2. Schwangerschaft ???
"Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen...
Umgangsrecht