Baby und Job

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Geschrieben von schnappi am 07.05.2005, 22:37 Uhr

@schnappi

Hallo nochmal,
verbindlich musst Du garnichts sagen. Wenn im Betrieb nicht zwingende Umstände Deine Entscheidung rechtfertigen, musst Du nichts sagen. Da eine Vertretung bis Ende der Elternzeit eingestellt ist, besteht hierzu keine Veranlassung. Wie gesagt, suche das Gespräch mit Deinem Chef.
Die 3-Monatsfrist ist, soweit ich weiß, eine Empfehlung, wann man sich bei seinem AG melden sollte. Auch ich werde nach meiner Elternzeit (Sept 05) nicht wieder eingestellt. Trotzdem musste ich bis jetzt nichts unterschreiben, oder andere Zusagen machen. Ich soll am ersten Tag erscheinen, dann einigen wir uns über die "Formalitäten".
Wie gesagt, eine solche vorzeitige Entscheidung halte ich für sehr suspekt. Keinesfalls würde ich mich festnageln lassen, im Gegenteil, eher auf die 3-Monats-frist verweisen und auf Deine KüFr. Er kann Dich demnach nur zum 30.09.05 kündigen, das wird ihm zu lang dauern. Du kommst im Prinzip etwas "zu spät" für eine fristgerechte Kündigung (ZUM QUARTALSENDE)
Mach Dich nicht kirre, er kann Dir garnix. Kümmer Dich im Gegenteil um eine andere Stelle, damit wird Dir mehr gedient sein.
LG und schreib mal wie es ausging
schnappi

 
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