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Geschrieben von RenateK am 06.05.2005, 14:31 Uhr

HILFE!!! Arbeiten nach Ende der EZ - AG will mich nicht mehr! Was mach ich nur???

Hallo,
nach Teilzeit- und Befristungsgesetzt kann der Arbeitgeber Dir eine Teilzeitstelle nur verweigern, wenn wirklich dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Siehe hier das Gesetz:

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
§ 8 (1)” Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.”
(4) “Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. ...”

Das muss er erst einmal nachweisen, ich denke auch die Grö0e des Betriebs spielt da eine Rolle. Wenn es bei Euch einen Betriebsrat gibt, würde ich mich, ehe ich irgendeine Entscheidung bekannt geben, an diesen wenden. Oder an die Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist.

Gruß, Renate

 
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