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Geschrieben von Murmeline am 01.02.2005, 14:32 Uhr

@cordi:

Solange sie in der gesetzlichen KV freiwilliges Mitglied ist, RUHT der Beihilfeanspruch, da die gesetzliche KV ja (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr) alles finanziert. Und der Grundsatz im Beihilferecht lautet: Beihilfe PLUS Krankenkasse dürfen zusammen niemals mehr als 100 % betragen.

Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. bei Kuren, Rehamaßmahmen, Brillen, Zahnersatz und anderen Hilfsmitteln, eben überall dort, wo das Beihilferecht großzügiger als das Sozialgesetzbuch ist. In solchen Fällen muß man den Bescheid der freiwilligen gesetzlichen KV abwarten, was von denen NICHT übernommen wird, und das dann bei der Beihilfestelle einreichen, um von dort einen Zuschuß zu erhalten.

Was ich persönlich traurig finde: solche Beamte, die sich in der gesetzl. KV freiwillig versichern (müssen), entlasten die Beihilfestellen ja enorm. Trotzdem gibt die Beihilfe nichts, aber auch keinen noch so kleinen Zuschuß zum Versicherungsbeitrag. Ich kenne einen Beamten, der aufgrund seiner Schwerbehinderung von keiner PKV genommen wird. Ca. 30 PKV-Probeanträge wurden abgelehnt. Da er vor dem Beamtenverhältnis Angestellter war, konnte er ZUM GLÜCK freiwilliges Mitglied der GKV bleiben, sonst wäre er gar nicht krankenversichert - der absolute Supergau! Da er mit A 7 ja nicht gerade ein Großverdiener ist, versuchte er im Rahmen einer Petition,wenigstens einen ZUSCHUSS zum GKV-Beitrag zu bekommen - ABGELEHNT :-(((

 
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