Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 09.03.2004, 22:46 Uhr

Wer kann mir helfen ?

Es ist so, wie Astrid sagt, Die unbezahlten Krankentage stehen einem nur zu, wenn das Kind nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann. Am Wochenende kann es das aber vermutlich vom Ehemann bei Dir.
Die Arbeitsrechtlichen Dinge gelten für alle Angestellten und Arbeiter gleichermaßen, egal ob geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit.

 
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