Baby und Job

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Geschrieben von astrid67 am 09.03.2004, 21:09 Uhr

Wer kann mir helfen ?

Hallo,

Urlaub steht Dir auf jeden Fall zu, natürlich nur anteilig. Also wenn bei Euch normalerweise 5 Wochen Urlaub (5 Wochen je 5 Tage = 25 Tage für eine Vollzeitkraft) gegeben werden und Du arbeitest 2 Tage wöchentlich, stehen Dir 5 Wochen je 2 Tage = 10 Tage zu.

Wie es mit den Krankheitstagen für's Kind ist, weiß ich nicht. Du schreibst, dass Du am Wochenende arbeitest. Die Krankheitstage stehen einem ja nur zu, wenn man keine andere Kinderbetreuung zur Verfügung hat. Also wenn der Vater des Kindes am Wochenende nicht arbeitet, vermute ich mal, bekommst Du darauf keine Krankschreibung.

Liebe Grüße, Astrid

 
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