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Geschrieben von rubi am 25.01.2004, 13:16 Uhr

Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Hallo Henni,

diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt, aber irgendwie habe ich auch noch keine sinnhaltige Antwort darauf bekommen... ;-)) ich bin nämlich auch Beamtin, allerdings mit (nur) einem Kind (auch Lehrerin, auch November 2000-Kind).

Ich weiß allerdings, dass Du Deine Krankenversicherung weiter zahlen musst, auch wenn Du nicht arbeitest. Und zwar in voller Höhe. Wenn Dein Mann auch Beamter ist, haut das mit der Familienversicherung bei Beurlaubung eh nicht hin (so ist es bei uns).

Allerdings kannst Du, wenn das zweite Kind auf der Welt ist, Deine KV auf 30 % reduzieren, weil die Beihilfeberechtigung dann auf 70 % ansteigt. So ist es jedenfalls hier in Bayern, musst Dich halt mal bei Deiner Beihilfestelle schlau machen, wie das genau ist. Und wenn der KV-Satz auf 30 % sinkt, ist es ja doch wieder einigermaßen finanzierbar.

Ich weiß nur von einer Freundin, die bei der Post ist, dass deren private KV die Beiträge während des Mutterschutzes und Erziehungsurlaubs auf 60 Euro zurück fährt. Das haut aber nur hin, weil sie bei der posteigenen KV ist. Sonst geht das leider nicht, nur wenn die KV das mit macht. Macht aber nicht jede.
Aber fragen kostet ja nix...

Poste doch bitte mal, wenn Du den Unterschied zwischen Teilzeitbeschäftigung in Erziehungszeit und nicht in Erziehungszeit rausgefunden hast. Interessiert mich auch.

Grüße
rubi

 
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