Geschrieben von HeiJak am 26.07.2004, 14:55 Uhr |
weiss jemand von Euch da Bescheid?
Hallo,
meines Wissens darf der AG Dein Teilzeitgesuch quasi nicht ablehnen, sofern die Firma mehr als 15 Mitarbeiter hat. Das hört sich bei Dir danach an.
Du hast also einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, nicht jedoch auf Deine jetzige Stelle in Teilzeit! Auf jeden Fall muss Dir Dein AG eine vergleichbare Tätigkeit in Teilzeit anbieten. That's the law.
Ich selbst musste diesen Anspruch auch gegen einigen Widerstand durchsetzen (Mütter gehören nach Hause...). Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, in einem anderen Bereich zu arbeiten, und damit gleichzeitig das Problem des nicht ganz so tollen Chef-Verhältnisses zu lösen?
Gruss, Johanna
- weiss jemand von Euch da Bescheid? - babyproject 26.07.04, 9:58
- Re: weiss jemand von Euch da Bescheid? - tinai 26.07.04, 10:20
- Re: weiss jemand von Euch da Bescheid? - HeiJak 26.07.04, 14:55
- Re: weiss jemand von Euch da Bescheid? - babyproject 26.07.04, 15:51
- Re: weiss jemand von Euch da Bescheid? - HeiJak 26.07.04, 16:09
- Re: weiss jemand von Euch da Bescheid? - babyproject 26.07.04, 15:51
- Re: Betriebsablaufstörungen - Benedikte 26.07.04, 16:28
- Re: Betriebsablaufstörungen - babyproject 27.07.04, 8:24
- Re: wenn Du selber kündigst, - Benedikte 27.07.04, 9:28
- Re: wenn Du selber kündigst, - babyproject 27.07.04, 10:32
- Re: wenn Du selber kündigst, - Benedikte 27.07.04, 9:28
- Re: Betriebsablaufstörungen - babyproject 27.07.04, 8:24
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