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Geschrieben von Benedikte am 27.07.2004, 9:28 Uhr

wenn Du selber kündigst,

kriegst Du keine Abfindung.Für eine Abfindung muss der AG Dir kündigen und zwar eher unrechtmäßig und dann erhältst Du finanzielle Kompensation für den verlust des sozialen Besitzstandes- also Arbeotsplatzverlust.Wenn Du selber kündigst, kannst Du Dich natürlich arbeitslos/ arbeitssuchend melden- aber ich weiss nicht, ob Du eine Sperre bekommst. Dann weiss ich nicht, wiehoch das ALG ist, weil Du für die Zukunft ja nur Teilzeit suchst. Und nach den neuen Gesetzen kriegt man m.W. nur ein Jahr ordentliches ALG und dann nur noch bei bedürftigkeit Hartz 4, also Sozialhilfesatz. Damit würdest Du im schlimmsten Fall viel verlieren.aber Du könntest Dioch natürlich arbeitslos melden- das ist niocht das Problem.

Von daher : Erst mit Firma über arbeitsplatz in teilzeit verhandeln- Im Hinterkopf haben, dass Deine Position nicht die stärkste ist.
Wenn es keine Lösung gibt, sollen die Dich kündigen. Versuche auszuhandeln, dass die Dir eine abfindung geben, vielleicht unterschwellig drohen, dass Du auf teilzeit klgen würdest oder so- aber vorsichtig. Für Dich ist die Kündigung durch die besser, weil Du dann keine Sperre kriegst und vielleicht sogar Vollzeitarbeitslosengeld kriegst ( Gefahr der vermittlung ist ja derezit recht gering).
Also, das beste wäre wirklich, wenn sie Dir- wie beim ersten Mal, darauf solltest Du verweisen, denn das zeigt ja, dass es möglich ist- einen teilzeitplatz anbieten.

Viel Erfolg, benedikte

 
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