Mitglied inaktiv
Huhu du hast mir im Rub geschreiben, aber irgendwie kann das nocht angehen...ich hab mal beim landesbesoldungsamt nachgelesen, aber ich verstehe diese texte immer so schwer( OBWOHL ich deutsch studiert habe*gg) Leider kann ich ihn nicht kopieren, hier also der LInk , und da gliech bei B wie beihilfe...magst du da mal reingucken??? http://www.lbv.bwl.de/pdf/Info_Beihilfeaenderung.pdf/view Danke HEnnk
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d
Komme immer noch nicht rein. Habe woanders gelesen, dass Du meinst, Ihr köntet beide 70 % Beihilfe haben.Glaube ich nicht- wobei natürlich die Vorschriften ausschlaggebend sind. Wäre absolut"systemwidrig", denn überall werden die Sozialleistungen kräftig zurückgefahren aufgrund der kanppen Finanzmittel- eine Leistungsausweitung widerspricht dem. Vermutlich steht da so etwas wie : dem Grunde nach sind beide berechtigt oder so- aber das heisst auch nur, theoretisch kann jeder auf 70 % gehen- nur praktisch müsst Ihr genau einen auswählen. Am besten rufst Du mal auf Deiner Behörde an- schau Dir den letzten beihilfebescheid an, da müsste oben rechts in der Ecke ein Bearbeiter mit Telefonnummer stehen.der kennt auch alle Finessen der ba-wü Beihilfe. benedikte
Huhu ja hab ich doch angerufen: BEIDE Bekommen 70 % beihilfe bis die kinder groß sind..isthier neu seit 1.4. 2003 und wundert mich auch sehr... aber ich freu mich naklar undn glaubs erst wenn ich das schwarz auf weiß habe... Danke noch mal..Henni
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