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Geschrieben von Benedikte am 26.07.2004, 16:28 Uhr

Betriebsablaufstörungen

also, ganmz so einfach wie heikaj schreibt, ist es nicht. Du hast unter bestimmten Voraussetzungen dann einen anspruch auf teilzeit, wenn dem keine Betriebsablaufstörungen entgegenstehen- sprich, wenn der betrieb deine Teilzeit problemlos verkraften kann.Deshalb ist in einem großen Betrieb die Teilzeit kaum zu versagen, in einem kleinen Betrieb aber schon.Denn wenn in Deinem Betrieb nunmal nur eine Exportleiterin derezit gebraucht wird, kannst Du nicht verlangen, dass sie Dir eine andere Stelle " schaffen".Und wenn Du das wirklich nicht mehr machen kannst ( warum eigentlich, zu viele reisen oder so?), sieht es schon schwierig aus.Also ich würde da nochmal ganz in Ruhe nach einer Lösung suchen- so wie Du die Sache beschreibst, kannst du nicht auftrumpfen.

Benedikte

 
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