Geschrieben von Benedikte am 22.11.2005, 1:10 Uhr |
versuche es mal ueber Treu und Glauben
Nach Paragraph 88 Bundesbeamtengesetz ( gluabe ich, analog in den LAndesbeanmtengesetzen) haetten sie Dich eh beurlauben muessen yzur betruung eines Kindes. Und die haettest Du befristen koennen auf acht Wochen vor geburt, also benginn Mutterschutz. Von daher finde ich deren Loesung etwas link- sie haben getan, als taten sie Dir einen Gefallen, dabei haben sie Dir nur eine Freistellung gebeten, auf die Du eh einen rechtsanspruch hast und durch den bloeden Zeitraum stehst Du wesentlich schlechter als bei der von mir genannten VAriante. Allerdings- passiert ist passiert. HAbt Ihr einen Frauenbeauftragte- oder einen Personalrat? Besprich es doch mal dort.
viel Erfolg, Benedikte
- Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Kalogo 17.11.05, 17:11
- Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Murmeline 17.11.05, 18:50
- Nachtrag! - Murmeline 17.11.05, 18:59
- Re: Nachtrag! - Kalogo 17.11.05, 22:07
- Nachtrag! - Murmeline 17.11.05, 18:59
- Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Benedikte 19.11.05, 0:22
- Re: @Benedikte - Kalogo 20.11.05, 23:31
- Re: versuche es mal ueber Treu und Glauben - Benedikte 22.11.05, 1:10
- Re: @Benedikte - Kalogo 20.11.05, 23:31
- Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Murmeline 17.11.05, 18:50
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@m-a-d-e zum Thema Vollzeit
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