Baby und Job

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Geschrieben von Kalogo am 17.11.2005, 22:07 Uhr

Nachtrag!

Danke Murmeline :-)

Das Post wollte ich nicht zu lang machen und habe daher ein paar Einzelheiten weggelassen :
In meinem speziellen Fall ist die Beihilfe kein Problem, weil die Kinder und ich nun auch über meinen Mann beihilfeberechtigt sind (obwohl ich da wieder Schlimmstes befürchte an Papierkram).
Ein kurzer Wiedereinstieg wäre mit 4 noch recht jungen Kindern für mich jetzt ein gewisses Problem, aber unter "normalen" Umständen hätte ich das gemacht. Normal sind sie aber deshalb nicht, weil mein Mann mein Dienstherr ist (hihi, aber nicht zuhause ;-) und man sehr genau darauf achtet, daß man mich nicht besser behandelt als jeden anderen, was letztlich schon früher auf eine Schlechterbehandlung hinausgelaufen ist.

Mich hat daher mehr das "Prinzip" interessiert. Wenn ich auf andere Fälle verweisen könnte, in denen der Erziehungsurlaub ab Geburt gewährt worden ist, hätte ich es evt. nochmals versucht.
Na ja, aber wie das so ist, wenn es einem ums Prinzip geht ... ich vergesse es wohl lieber und freue mich auf's Kind (sowieso !).

LG Julia (schaue jetzt gleich nach Deinem früheren Beitrag :-)

 
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