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Geschrieben von Murmeline am 17.11.2005, 18:50 Uhr

Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?

Hallo,
ich war zwar selbst nicht in Deiner Situation (zwar auch Beamtin, aber hatte nur Mutterschutz und nie Elternzeit oder Beurlaubung) aber hoffe, dass ich die Rechtslage korrekt weitergebe (sicherheitshalber würde ich Dir raten, bei Deinem Personalsachbearbeiter nachzufragen).

Ich arbeite bei einer Kommunalverwaltung in NRW. Bei uns ist es so, dass während einer Beurlaubung der Beihilfeanspruch ruht. Theoretisch müßtest Du für diese Zeit also die private KV auf 100 % aufstocken. ABER: es kommt darauf an, wie Dein Mann krankenversichert ist. Angenommen er ist in einer gesetzlichen Krankenkasse, dann kannst Du bei ihm für diese Zeit familienversichert werden, da du ja dann kein Einkommen und keinen Beihilfeanspruch hast. Ob Dein private KV Dich während dieser Zeit beitragsfrei stellt oder vielleicht den Betrag für eine "Anwartschaft" ohne Leistungen von Dir erhebt, müßtest Du in diesem Falle dort erfragen.
Oder ist Dein Mann vielleicht selber Beamter? Dann wärst Du für die Zeit Deiner Beurlaubung über ihn beihilfeberechtigt, er müßte dann halt Deine Krankenkosten mit in seinen Beihilfeantrag aufnehmen. An Deiner privaten KV würde sich dann nichts ändern.

Wie gesagt gilt diese Regelung bei MEINEM Dienstherrn...bei Deinem kann es anders aussehen, im Zweifelsfall bitte genau nachfragen!

Alles Liebe Murmeline

 
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