Geschrieben von Benedikte am 19.11.2005, 0:22 Uhr |
Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?
Hi,
wieso besteht kein Mutterschutz?der bsteht doch automatisch ab Geburt für abhängig Beschäftigte, oder?
Für den Dienstherren ist die von Dir beschriebene VAriante günstiger. Du hast für die DAuer der Beurlaubung- und Du hast Dich ja auch für den Mutterschutz beurlauben lassen- keinen Anspruch auf Beihilfe gegenüber Deinem Dienstherren, die Beurlaubung ist nicht ruhegehaltsfähig, zählt nicht auf Standzeiten für Beförderungen, zählt nicht fürs Weihachtsgeld- sprich, die Beurlaubung geht voll zu Deinen LAsten.
Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen, gleicher SAchverhalt mit dem Unterscheid, dass ich nach Kind 1 noch viel Erziehungsurlaub übrig hatte als sich Kind 2 anmeldete. Und statt dann eben wieder arbeiten zu gehen, meinen Erziehungsurlaub bis Beginn der Mutterschutzfrist verlängert habe. DAs war für den Dienstherren natürlich teuer, weil er mir, ohne dass ich einen Tag genarbeitet hatte, den Mutterschutz voll zahlen musste, nebst Beihilfeanspruch, Anrechnung auf Ruhegehalt etc.
Benedikte
- Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Kalogo 17.11.05, 17:11
- Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Murmeline 17.11.05, 18:50
- Nachtrag! - Murmeline 17.11.05, 18:59
- Re: Nachtrag! - Kalogo 17.11.05, 22:07
- Nachtrag! - Murmeline 17.11.05, 18:59
- Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Benedikte 19.11.05, 0:22
- Re: @Benedikte - Kalogo 20.11.05, 23:31
- Re: versuche es mal ueber Treu und Glauben - Benedikte 22.11.05, 1:10
- Re: @Benedikte - Kalogo 20.11.05, 23:31
- Re: Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ? - Murmeline 17.11.05, 18:50
Wiedereinstieg nach Elternzeit
@m-a-d-e zum Thema Vollzeit
Hin- und hergerissen..
Gibt es hier selbständige Mamas/Papas mit Kinderwunsch...und schon kids...
Wann nach der Schwangerschaft wieder arbeiten?
Abfindung - Anrechnung auf ALG I?
Will zu meinem baby *heuel*
Ab wann arbeiten?
Dienstjubiläum