Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 19.11.2005, 0:22 Uhr

Frage an Beamtinnen zu Erziehungsurlaub ?

Hi,
wieso besteht kein Mutterschutz?der bsteht doch automatisch ab Geburt für abhängig Beschäftigte, oder?

Für den Dienstherren ist die von Dir beschriebene VAriante günstiger. Du hast für die DAuer der Beurlaubung- und Du hast Dich ja auch für den Mutterschutz beurlauben lassen- keinen Anspruch auf Beihilfe gegenüber Deinem Dienstherren, die Beurlaubung ist nicht ruhegehaltsfähig, zählt nicht auf Standzeiten für Beförderungen, zählt nicht fürs Weihachtsgeld- sprich, die Beurlaubung geht voll zu Deinen LAsten.

Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen, gleicher SAchverhalt mit dem Unterscheid, dass ich nach Kind 1 noch viel Erziehungsurlaub übrig hatte als sich Kind 2 anmeldete. Und statt dann eben wieder arbeiten zu gehen, meinen Erziehungsurlaub bis Beginn der Mutterschutzfrist verlängert habe. DAs war für den Dienstherren natürlich teuer, weil er mir, ohne dass ich einen Tag genarbeitet hatte, den Mutterschutz voll zahlen musste, nebst Beihilfeanspruch, Anrechnung auf Ruhegehalt etc.

Benedikte

 
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