Geschrieben von RenateK am 17.01.2005, 8:51 Uhr |
Urlaubsanspruch! wer kennt sich aus?
Der Urlaubsanspruch hat mit Teilzeit nichts zu tun, sondern damit, ob Du jeden Tag arbeitest oder nicht. Wenn Du z. B. nur 3 oder 4 Tage pro Woche arbeitest, ist der Urlaubsanspruch reduziert, wenn Du aber mit Teilzeit 5 (oder sind es im Einzelhandel 6?) Tage pro Woche arbeitest, hast Du natürlich den ganz normalen Urlaubsanspruch.
Gruß, Renate
- Urlaubsanspruch! wer kennt sich aus? - Zwillingsmutti 17.01.05, 7:17
- Re: Urlaubsanspruch! wer kennt sich aus? - RenateK 17.01.05, 8:51