Geschrieben von berita am 18.01.2003, 17:02 Uhr |
Und das auch nicht! :-)
Hallo,
hmm es ist wohl so, dass die Mutterschutzfrist nach der Geburt von der Gesamtlaenge der maximal moeglichen Elternzeit abgezogen wird (so dass die EZ wirklich 3 Jahre nach der Geburt vorbei ist, wenn man die Zeit am Stueck nimmt). Und das Mutterschaftsgeld wird auf das Erziehungsgeld angerechnet.
Andererseits ist frau aber nach der Geburt wohl doch erst nur in Mutterschutz, danach Elternzeit. Mir ist naemlich auch in Erinnerung, dass der vollstaendige Mutterschutz (inkl. nach der Geburt) als Urlaubsgrundlage mit heran gezogen wurde.
Meine Guete, ist das alles kompliziert :-)
LG
Berit
- Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - Aning 16.01.03, 21:45
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - desireekk 16.01.03, 22:39
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - berita 17.01.03, 1:49
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - Sylvia1 17.01.03, 14:42
- Das stimmt nicht.. - berita 17.01.03, 17:19
- Re: Das stimmt nicht.. - Kölly 17.01.03, 18:36
- Und das auch nicht! :-) - desireekk 17.01.03, 21:42
- Re: Und das auch nicht! :-) - Kölly 18.01.03, 13:36
- Re: Und das auch nicht! :-) - berita 18.01.03, 17:02
- Und das auch nicht! :-) - desireekk 17.01.03, 21:42
- Re: Das stimmt nicht.. - Kölly 17.01.03, 18:36
- Das stimmt nicht.. - berita 17.01.03, 17:19
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - eulalie 17.01.03, 20:11
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - Chrissie3 20.01.03, 9:46