Baby und Job

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Geschrieben von berita am 18.01.2003, 17:02 Uhr

Und das auch nicht! :-)

Hallo,

hmm es ist wohl so, dass die Mutterschutzfrist nach der Geburt von der Gesamtlaenge der maximal moeglichen Elternzeit abgezogen wird (so dass die EZ wirklich 3 Jahre nach der Geburt vorbei ist, wenn man die Zeit am Stueck nimmt). Und das Mutterschaftsgeld wird auf das Erziehungsgeld angerechnet.

Andererseits ist frau aber nach der Geburt wohl doch erst nur in Mutterschutz, danach Elternzeit. Mir ist naemlich auch in Erinnerung, dass der vollstaendige Mutterschutz (inkl. nach der Geburt) als Urlaubsgrundlage mit heran gezogen wurde.

Meine Guete, ist das alles kompliziert :-)

LG
Berit

 
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