Baby und Job

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Geschrieben von Kölly am 17.01.2003, 18:36 Uhr

Das stimmt nicht..

Danke für den Text - da der Anspruch auf Elternzeit ja mit dem Tag der Geburt beginnt obwohl die Mutter ja noch im Mutterschutz ist, bedeutet das ja dann, das man lediglich für die Mutterschutzzeit VOR der Geburt Urlaubsanspruch hat - so war das auch mein Stand der Dinge...

LG
Anja

 
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