Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 17.01.2003, 21:42 Uhr

Und das auch nicht! :-)

Nein, die Elternzeit für die Mutter beginnt erst NACH den gesetzlichen Mutterschutzfristen!
Der Vater könnte wohl ab Geburt Elternzeit nehmen. Meiner hat das so gemacht.

Steht in §15 Abs 3 BErzGG:
Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden, sie ist jedoch auf bis zu drei Jahre für jedes Kind begrenzt. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf diese Begrenzung angerechnet,....

Quelle:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html

Also:
Urlaubsanspruch hat man bis zum Ende der Mutterschutrzufrist (für jeden angefangenen Monat davon VOLL!) und kann ihm auch nach der Elternzeit nehmen, in dem dann jeweiligen oder darauf folgenden Jahr :-)

Viele Grüße

Désirée

 
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