Baby und Job

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Geschrieben von Kölly am 18.01.2003, 13:36 Uhr

Und das auch nicht! :-)

Also ich habe ganz klar die Aussage des Versorgungsamtes Schleswig-Holstein, dass die Zeit des Mutterschutzes auf die Elternzeit angerechnet wird.
Das heißt, ich habe volle drei Jahre beantragt - bis 7.11.04 - länger geht nicht.

LG
Anja + Pia 8.11.01

 
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