Geschrieben von berita am 17.01.2003, 17:19 Uhr |
Das stimmt nicht..
Ich habe nochmal im Bundesgelderziehungsgesetz nachgeguckt (das ab 2001, mag sein, dass es frueher anders war). Folgendes zum Urlaub:
$17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Also nix von wegen gleich nehmen :-)
LG
Berit
- Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - Aning 16.01.03, 21:45
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - desireekk 16.01.03, 22:39
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - berita 17.01.03, 1:49
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - Sylvia1 17.01.03, 14:42
- Das stimmt nicht.. - berita 17.01.03, 17:19
- Re: Das stimmt nicht.. - Kölly 17.01.03, 18:36
- Und das auch nicht! :-) - desireekk 17.01.03, 21:42
- Re: Und das auch nicht! :-) - Kölly 18.01.03, 13:36
- Re: Und das auch nicht! :-) - berita 18.01.03, 17:02
- Und das auch nicht! :-) - desireekk 17.01.03, 21:42
- Re: Das stimmt nicht.. - Kölly 17.01.03, 18:36
- Das stimmt nicht.. - berita 17.01.03, 17:19
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - eulalie 17.01.03, 20:11
- Re: Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe! - Chrissie3 20.01.03, 9:46