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Geschrieben von Sylvia1 am 17.01.2003, 14:42 Uhr

Hallo, bin neu hier und habe Frage zu Resturlaub. Hilfe!

Hallo,

mit dem Anspruch auf den Resturlaub kenne ich das so:

Wenn du aus dem EZU zurückkommst und du hättest noch soundsoviele Tage (Berechnung siehe Berita) Resturlaub aus dem Vorjahr (oder noch einem früheren Jahr) aus der Zeit vor deinem Erziehungsurlaub (für die Zeit des Mutterschutzes hättest du Urlaubsanspruch), dann musst du diese Tage direkt im Anschluss an deinen Erziehungsurlaub nehmen (also ohne einen einzigen Tag zwischendurch zu arbeiten), sonst verfällt er dir.

Ich kenne allerdings leider nicht die gesetzliche Grundlage dafür.
Aber ich habe öfters wegen solchen Fällen mit unserer Personalabteilung zu tun, wenn Mitarbeiter/innen von uns zurückkommen aus dem EZU. Die müssen dann nämlich immer ihren Resturlaub unmittelbar im Anschluss an den EZU nehmen, sonst verfällt er ihnen.

Die Frage ist jetzt, aus welchem Jahr dein Resturlaubsanspruch ist, also in welchem Jahr du in EZU gegangen bist.

Ist es ein Anspruch aus dem letzten Jahr, also aus 2002, dann könntest du vielleicht noch Glück haben.

Nämlich in dem Fall, wenn in der Firma, wo du beschäftigt bist, für alle Mitarbeiter die Regelung gilt, Resturaubsansprüche aus dem Vorjahr ins neue Jahr mitnehmen zu dürfen und z. B. bis zum 31.03. des Folgejahres antreten zu dürfen. Erkundige dich mal, evtl. beim Betriebstrat, wenn ihr einen habt, was für euch gilt! Denn das ist tarifvertraglich ganz unterschiedlich geregelt (evtl. auch über Betriebsvereinbarungen).

Wenn es bei euch keine entsprechende Regelung gibt, oder wenn dein Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2001 oder früher ist, dann vermute ich, dass dir der Anspruch leider tatsächlich verfallen ist, weil du ihn nicht unmittelbar im Anschluss an den Erziehungsurlaub angetreten hast.
Ist natürlich blöd, wenn dich niemand vorher darüber informiert hat, dass du ihn hättest nehmen müssen.

Aber vielleicht läßt sich ja doch noch was machen.

Viel Glück,
Sylvia

 
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