Geschrieben von Adaeze am 18.01.2003, 12:13 Uhr |
probleme mit dem arbeitgeber *eilig*
hallo,
also ich hab da folgendes problem mit meinem arbeitgeber:
kurz zur vorgeschichte: ich lag in der 8 SWW im krankenhaus und da schickte mir mein AG schon die kündigung. ich war dann den rest der schwangerschaft krankgeschrieben (hätte eigentlich ein arbeitsverbot haben müssen) und stand 2 Tage vor der Geburt noch mit ihm vor gericht, weil er das mutterschaftsgeld nicht gezahlt hat.
so, nun endet im märz mein erziehungsurlaub und ich habe, da ich leider keinen persönlichen termin bei ihm bekam, meinem AG schriftilch (einschreiben/rückschein) mitgeteilt, dass ich nach dem erziehungsurlaub max. von 8.00-15.00 uhr wieder arbeiten kann aufgrund von kinderbetreuungszeiten.
nun bekam ich heute eine antwort von ihm :
eine verkürzung der arbeitszeit lehne ich ab.
jo, dass war alles, was in dem brief stand.
was soll ich denn jetzt damit anfangen ? das ist ja keine kündigung oder so. ich kann, will und muss aber nicht wieder bis 17 uhr arbeiten.
soll ich ihn jetzt auffordern zu kündigen oder reicht das dem arbeitsamt als auflösung des arbeitsverhältnisses ???
vielleicht kennt sich ja jemand von euch da aus.
und dann hab ich noch eine frage:
wird der unterhalt vom ex-mann auf das arbeitslosengeld angerechnet ?
viele dank und sorry, dass es so lang geworden ist.
LG stephanie
- probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - Adaeze 18.01.03, 12:13
- Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - Kölly 18.01.03, 13:39
- Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - Babyfratz 18.01.03, 16:40
- nee - berita 18.01.03, 17:10
- das glaub ich nicht - Adaeze 18.01.03, 21:30
- Re: das glaub ich nicht - berita 18.01.03, 22:53
- Re: das glaub ich nicht - desireekk 19.01.03, 0:08
- @desireekk - Adaeze 19.01.03, 10:06
- Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - katjamaus 20.01.03, 13:13