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Geschrieben von Adaeze am 18.01.2003, 12:13 Uhr

probleme mit dem arbeitgeber *eilig*

hallo,

also ich hab da folgendes problem mit meinem arbeitgeber:

kurz zur vorgeschichte: ich lag in der 8 SWW im krankenhaus und da schickte mir mein AG schon die kündigung. ich war dann den rest der schwangerschaft krankgeschrieben (hätte eigentlich ein arbeitsverbot haben müssen) und stand 2 Tage vor der Geburt noch mit ihm vor gericht, weil er das mutterschaftsgeld nicht gezahlt hat.

so, nun endet im märz mein erziehungsurlaub und ich habe, da ich leider keinen persönlichen termin bei ihm bekam, meinem AG schriftilch (einschreiben/rückschein) mitgeteilt, dass ich nach dem erziehungsurlaub max. von 8.00-15.00 uhr wieder arbeiten kann aufgrund von kinderbetreuungszeiten.

nun bekam ich heute eine antwort von ihm :

eine verkürzung der arbeitszeit lehne ich ab.

jo, dass war alles, was in dem brief stand.

was soll ich denn jetzt damit anfangen ? das ist ja keine kündigung oder so. ich kann, will und muss aber nicht wieder bis 17 uhr arbeiten.

soll ich ihn jetzt auffordern zu kündigen oder reicht das dem arbeitsamt als auflösung des arbeitsverhältnisses ???

vielleicht kennt sich ja jemand von euch da aus.

und dann hab ich noch eine frage:

wird der unterhalt vom ex-mann auf das arbeitslosengeld angerechnet ?

viele dank und sorry, dass es so lang geworden ist.

LG stephanie

 
11 Antworten:

Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig*

Antwort von Kölly am 18.01.2003, 13:39 Uhr

Hallo,

das hört sich ja gar nicht so nett an...
Ich kann Dir auch leider nur in Sachen Arbeitslosengeld helfen - auf Arbeitslosengeld wird gar nichts angerechnet und wenn Du ne Million auf der Bank liegen hast!!!
Anders sieht es da bei Arbeitslosenhilfe aus - vor der Bewilligung wird da eine Bedürftigkeitsprüfung gemacht...

Liebe Grüße
Anja

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Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig*

Antwort von Babyfratz am 18.01.2003, 16:40 Uhr

Soweit ich weiß hat man nach dem Erziehungsurlaub nur ein Recht auf eine gleichwertige Arbeitsstelle.Das heißt Du mußt entweder akzeptieren oder kündigen

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nee

Antwort von berita am 18.01.2003, 17:10 Uhr

Das stimmt so nicht, man hat grundsaetzlich ein recht auf Teilzeit, wenn man in einer firma laenger als 6 Monate taetig ist. Unabhaengig davon, ob man aus dem EU kommt oder nicht. Der AG kann das nur aus betrieblichen Gruenden ablehnen. Diese koennen z.B. im Tarifvertrag festgehalten sein.

Nachzulesen hier:
http://www.arbeitsamt.de/hst1/services/sgb3/anhn.html

LG
Berit

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das glaub ich nicht

Antwort von Adaeze am 18.01.2003, 21:30 Uhr

also ich dachte, anrecht auf eine teilzeitstelle hat man eh nur, wenn der betrieb mehr als 20 personen beschäftigt. das ist bei meinem AG nicht der fall. davon mal abgesehen war ich vor der schwangerschaft auch noch keine 6 monate dort.

aber das auf arbeitslosengeld nichts angerechnet wird kann ich auch nicht glauben. man muß doch da auch immer so alles mögliche ausfüllen, ob man grundbesitz, vermögen etc. hat.

aber mein AG muß mich doch jetzt kündigen oder nicht ? oder soll ich einfach mal mit diesem schreiben, in dem er die verkürzung der arbeitszeit ablehnt, zum arbeitsamt gehen ?

irgendwie ist das alles ganz schön kompliziert *seufz*

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Re: das glaub ich nicht

Antwort von berita am 18.01.2003, 22:53 Uhr

Soweit ich weiss stimmt es, dass das Arbeitslosengeld nicht von Vermoegen u.s.w. abhaengig ist. Das ist ja auch keine reine "Wohlfahrtsleistung" wie z.B. Sozialhilfe, sondern man hat monatliche Beitrage dafuer abgefuehrt. Es war ein bestimmter fester Prozentsatz des Gehaltes. Leider kenn ich mich mit der Problematik nicht aus. Ein Gang zum Arbeitsamt wird dir wohl nicht erspart bleiben.

Viel Glueck
Berit

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Re: das glaub ich nicht

Antwort von desireekk am 19.01.2003, 0:08 Uhr

Also, zur Teilzeitarbeit:

www.teilzeit-info.de

Man muß mind. 6 Monate vorher beim Ag angestellt sein. dazu zählen aber auch deine Zeiten der Krankschreibung in der SS!!!

Der Betrieb muß mind. 15 Mitarbeiter haben, nicht 20.

Wann hast Du nochmal ganz genau die Verkürzung Deiner Arbeitszeit erbeten?
Ich glaube das hättest Du 3 Monate vorher nachen müssen.

Wenn o. g. Bedingungen auf deinen AG zutreffen, kann er nur aus DRINGENDEN betr. Gtründen ablehnen.... zur Not muß das das Arbeitsgericht entscheiden :-(

Désirée

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@desireekk

Antwort von Adaeze am 19.01.2003, 10:06 Uhr

mein arbeitgeber beschäftigt nur 2 arbeitnehmer à 20 std. also von 15 ist er auch noch weit entfernt.

davon mal abgesehen ist es ja offensichtlich, dass er mich loswerden will und unter den ganzen umständen ist eine zusammenarbeit sicher nicht das tollste. naja, mal sehen, was das arbeitsamt sagt.

viele dank für eure antworten :o)

LG stephanie

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Ehrlich

Antwort von murzel am 20.01.2003, 7:01 Uhr

Ich kann verstehen, wenn Dein Arbeitgeber nicht gut auf Dich zu sprechen ist. Bei einem Kleinstbetrieb dürfte der Ausfall einer Arbeitskraft existentiell sein und wenn eine frisch eingestellte Kraft quasi sofort schwanger wird und auch die Schwangerschaft komplett krankgeschrieben wird, wäre ich als (u.U. existentgefährdeter) Arbeitgeber auch nicht besonders kompromissbereit.

Wenn meine Angestellte mir noch dazu einen Brief schreibt, in dem sie mir mitteilt wie sie ihre Arbeitszeiten künftig einzuteilen gedenkt, wäre bei mir der Ofen endgültig aus. Normal ist in meinen Augen, so etwas mit dem Chef mündlich zu besprechen, um zu sehen, was sich im betrieblichen Zusammenhang machen läßt. Aber Du wirst ja schon wissen, warum Du nicht das persönliche Gespräch gesucht hast.

Nimm Dir am besten einen Rechtsbeistand.
Ich würde nicht erwarten, daß sich auf zwischenmenschlicher Ebene noch was regeln läßt.

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@murzel

Antwort von Adaeze am 20.01.2003, 9:25 Uhr

da du leider den ganzen sachverhalt gar nicht kennst, weiß ich nicht, warum du mich hier so angreifst.

ich habe mindestens 7 mal angerufen, um einen persönlichen termin mit meinem AG auszumachen, um mit ihm zu besprechen, wie eine weiterführung des arbeitsverhältnisses nach dem erziehungsurlaub aussehen könnte. leider habe ich ihn weder persönlich ans telefon bekommen noch schien es möglich zu sein, einen termin mit ihm auszumachen. meine kollegin sagte mir nur, dass ich ich schriftlich hergeben soll, wie ich nach dem EU arbeiten möchte. ich habe ihr versucht zu erklären, dass ich da ja nicht auf bestimmte uhrzeiten festgelegt bin und dies halt gern mit ihm persönlich besprechen möchte. leider kam diesbezüglich aber nie etwas zurück. wie gesagt hab ich mich mehrmals telefonisch und auch schriftlich darum bemüht einen gesprächstermin mit ihm zu bekommen.

ich denke auch nicht, dass man mir eine schwangerschaft vorwerfen kann, denn die gründe,die du aufführst, warum eine schwangerschaft meinerseits für seinen betrieb schlecht ist, die hätten sich auch nicht geändert, wenn ich bereits seit 5 jahren dort gearbeitet hätte. eine schwangerschaft ist sogesehen immer scheiße für einen arbeitgeber, aber dürfen wir darum jetzt alle keiner kinder mehr bekommen ??? und krank war ich nun leider wirklich(habe bis in den kreissaal gekotzt) und die kündigung seinerseits hat sicherlich nicht grade zu einem besseren verhältnis beigetragen.

versteh mich bitte nicht falsch, ich habe wirklich gern dort gearbeitet und die arbeit hat mir echt spaß gemacht. ich hätte auch nie von ihm erwartet, dass er sich so verhält.

wie gesagt hätten wir sicherlich in einem persönlichen gespräch einen weg gefunden, aber er hat sich ja nicht darauf eingelassen. da aber ja keinerlei reaktion von ihm kam, hab ich mich dann dazu entschlossen, ihm schriftlich mitzuteilen, wie lange ich max. arbeiten kann (8.00-15.00 uhr), wenn er gewollt hätte, hätte er sich ja mit mir auf irgendeine zeit in diesem rahmen einigen können und das ich nicht bis 17 uhr arbeiten kann als alleinerziehende mit einem 3 jahre alten kind, ist doch wohl verständlich oder ?

im grunde habe ich vorher schon gewusst, dass er sich darauf nicht einlässt, weil er genau weiß, dass ich nicht bis 17.00 uhr arbeiten kann und er mich dann ja somit los ist.

darum geht es ja nun eigentlich auch gar nicht. ich betrachte das arbeitsverhältnis als beendet, frage mich nun nur, wer und ob dieses arbeitsverhältnis nicht mit einer kündigung beendet werden muß. mir nur mitzuteilen, dass er sich auf eine verkürzung der arbeitszeit nicht einlässt reicht doch nicht aus. naja, das arbeitsamt wird mir da sicher weiterhelfen.

zur erklärung für dich nochmal kurz:

es arbeiten jetzt lediglich noch 2 kolleginnen dort und beide 20 std. die woche. er hat meine vertreterin selbst entlassen, weil er nichts zu tun hat. somit sehe ich nicht unbedingt einen grund dafür, mich nur in vollzeit einstellen zu wollen.

soviel dazu und sorry, dass es so lang geworden ist.

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Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig*

Antwort von katjamaus am 20.01.2003, 13:13 Uhr

Hallo,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, endet Dein Erziehungsurlaub und Du willst wieder arbeiten.
Dann hat der Arbeitgeber recht, er braucht Dir keinen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen, sondern kann Dich auffordern, wieder voll zuarbeiten.
Versuch es mit einer Einigung auf beiden Seiten, am besten in einem persönlichen Gespräch. Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen

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@adaeze

Antwort von tinai am 21.01.2003, 11:21 Uhr

Als AG in einem Kleinbetrieb, kann ich Dir sagen, dass es grundsätzlich ein gewaltiger Unterschied ist, ob jemand nach 3 Monaten oder 5 Jahren schwanger wird - das ist kein Angriff (wir haben fast ausschließlich junge Frauen im entsprechenden Alter - einschließlich mir mit 2 Kindern). Das kann aber natürlich kein Argument sein, dass man keine Kinder mehr bekommt.
Ich fand Murzels Posting überhaupt nicht als Angriff.
Es bleibt Dir m.E. nichts als selbst zu kündigen. Der AG muss Dich nur zu alten Konditionen einstellen, da nützt das Teilzeitgesetz bei 2 Angestellten überhaupt nichts. Er muss Dir auch nicht kündigen und keiner Auflösung zustimmen (letzteres wird er vielleicht machen, wenn Ihr noch miteinandern kommunizieren könnt, er hat keine Nachteile dadurch, aber Du wahrscheinlich auch keine Vorteile - Achtung kein Angriff, kenne Vorgeschichte nicht).
Soweit ich weiß, bekommt man aber trotzdem Arbeitslosengeld, wenn man aus triftigem Grund gekündigt hat und so wie Du es darstellst, musst Du ja. Allerdings errechnet sich Arbeitslosengeld immer nur nach der Verfügbarkeit - also in Deinem Fall auf Teilzeitniveau - glaube ich, musst Du einfach mal fragen - am besten jetzt schon mal beim AA als arbeitssuchend melden.

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