Baby und Job

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Geschrieben von berita am 18.01.2003, 17:10 Uhr

nee

Das stimmt so nicht, man hat grundsaetzlich ein recht auf Teilzeit, wenn man in einer firma laenger als 6 Monate taetig ist. Unabhaengig davon, ob man aus dem EU kommt oder nicht. Der AG kann das nur aus betrieblichen Gruenden ablehnen. Diese koennen z.B. im Tarifvertrag festgehalten sein.

Nachzulesen hier:
http://www.arbeitsamt.de/hst1/services/sgb3/anhn.html

LG
Berit

 
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