Geschrieben von tinai am 21.01.2003, 11:21 Uhr |
@adaeze
Als AG in einem Kleinbetrieb, kann ich Dir sagen, dass es grundsätzlich ein gewaltiger Unterschied ist, ob jemand nach 3 Monaten oder 5 Jahren schwanger wird - das ist kein Angriff (wir haben fast ausschließlich junge Frauen im entsprechenden Alter - einschließlich mir mit 2 Kindern). Das kann aber natürlich kein Argument sein, dass man keine Kinder mehr bekommt.
Ich fand Murzels Posting überhaupt nicht als Angriff.
Es bleibt Dir m.E. nichts als selbst zu kündigen. Der AG muss Dich nur zu alten Konditionen einstellen, da nützt das Teilzeitgesetz bei 2 Angestellten überhaupt nichts. Er muss Dir auch nicht kündigen und keiner Auflösung zustimmen (letzteres wird er vielleicht machen, wenn Ihr noch miteinandern kommunizieren könnt, er hat keine Nachteile dadurch, aber Du wahrscheinlich auch keine Vorteile - Achtung kein Angriff, kenne Vorgeschichte nicht).
Soweit ich weiß, bekommt man aber trotzdem Arbeitslosengeld, wenn man aus triftigem Grund gekündigt hat und so wie Du es darstellst, musst Du ja. Allerdings errechnet sich Arbeitslosengeld immer nur nach der Verfügbarkeit - also in Deinem Fall auf Teilzeitniveau - glaube ich, musst Du einfach mal fragen - am besten jetzt schon mal beim AA als arbeitssuchend melden.
- probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - Adaeze 18.01.03, 12:13
- Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - Kölly 18.01.03, 13:39
- Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - Babyfratz 18.01.03, 16:40
- nee - berita 18.01.03, 17:10
- das glaub ich nicht - Adaeze 18.01.03, 21:30
- Re: das glaub ich nicht - berita 18.01.03, 22:53
- Re: das glaub ich nicht - desireekk 19.01.03, 0:08
- @desireekk - Adaeze 19.01.03, 10:06
- Re: probleme mit dem arbeitgeber *eilig* - katjamaus 20.01.03, 13:13