Baby und Job

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Geschrieben von Acorna am 09.02.2006, 21:23 Uhr

@Paulinchen: Schulleiter hat so ziemlich recht

Hallo!
ich bin Beamtin im höheren Dienst, was bei meiner Tätigkeit bedeutet, daß ich keine festen Arbeitszeiten habe. Aufgrund der Arbeitsstruktur muß ich aber trotzdem bei uns in der Behörde arbeiten, kann nicht so viel zu Hause machen. Also habe ich gedscht, daß ich über Stillzeiten eine Arbeistreduktion erhalten würde, so wie bei Arbeitnehmern, die feste Arbeitszeiten haben, daß ja auch ist. Unsere Behördenleitung hat dann mal flugs die Rechtsprechung ausgewertet und ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil betreffend eine Lehrerin gefunden, in der argumentiert wurde, weil diese ja ihre Arbeit teilweise frei einteilen könnte, hätte sie nur Anspruch auf stillfreundliche Stundenlegung, aber nicht auf eine Reduzierung...
LG Iris

 
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