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Geschrieben von Jemima am 06.02.2006, 21:48 Uhr

Schwanger während der Elternzeit und arbeite

Hallo,

Mitte März 2005 ist meine Tochter geboren und seit November 2005 arbeite ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber für 16 Std. pro Woche (2 volle Tage). Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet. Bin allerdings bis März 2007 in Elternzeit.

Jetzt bin ich wieder schwanger und frage mich, wie das jetzt läuft. Beim Ministerium habe ich schon nachgefragt und erfahren, dass mir der Arbeitgeber während des Mutterschutz nichts zahlen muss, nur die KK. Aber wie ist das mit der Arbeit? Ich gehe nach dem Mutterschutz ja nicht direkt wieder arbeiten, kann ich da meinen vorübergehenden Vertrag einfach kündigen, den ich jetzt während der Elternzeit habe? Elternzeit kann ich ja nicht nehmen, da ich ja schon in Elternzeit bin.

Gibts jemand, der in einer ähnlichen Situation ist oder war und mir Infos geben kann? Habe aber auch noch mal detailliertere Fragen ans Ministerium geschrieben.

Würde mich über Rückmeldung freuen.

Danke Denise

 
3 Antworten:

Re: Schwanger während der Elternzeit und arbeite

Antwort von fenja2003 am 07.02.2006, 9:20 Uhr

das ist alles recht wirr geschrieben, also fassen wir zusammen:

du bist seit märz 05 bis märz 08 in ez. während der ez arbeitest du teilzeit bei deinem alten ag, der alte vertrag bleibt unberührt. ich gehe davon aus, dass die tz unter 400 euro liegt?

jetzt bist du schwanger, der et ist also spätestens im september/ oktober diesen jahres. möchtest du anschließend an den mutterschutz wieder tz arbeiten oder nicht? möchtest du mit zwei kindern dann überhaupt wieder tz arbeiten bis zum ende der ez?

wenn nicht, könntest du tz kündigen und die neue elternzeit für´s 2. kind mitteilen. der alte vertrag müßte ja bestehen bleiben.

soweit alles klar?

maike

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Fast richtig

Antwort von Jemima am 07.02.2006, 10:34 Uhr

Hallo,

danke für die Info. Bin nur bis März 07 in Elternzeit und es ist kein 400-EUR-Job, den ich jetzt mache, sondern mit einem vorübergehenden neuen Vertrag auf LStK.

Wahrscheinlich wird es so aussehen, dass ich zumindest bis zum Ende der Elternzeit meiner ersten Tochter nicht wieder arbeiten gehe, danach müsste ich dann mal schauen.

Danke für deine Hilfe.

Gruß Denise

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Re: Fast richtig

Antwort von sonnenschein1970 am 08.02.2006, 16:08 Uhr

Dein bestehender Vertrag vor der Elternzeit besteht doch noch, oder? Du hast nur Elternzeit beantragt und arbeitest im Rahmen der Elternzeit die 16 Std., oder? Du dürftest 30 Std in der Woche arbeiten. Wenn das so ist, ist alles so wie vor Deiner ersten Schwangerschaft, Du arbeitest bis zum Mutterschutz, gehst in Mutterschutz und beantragst Elternzeit so wie Du es für das zweite Kind möchtest. Die Krankenkasse zahlt wie bei der ersten Schwangerschaft und Deine Elternzeit verlängert sich um weitere drei Jahre ab Zeitpunkt der Geburt des zweiten Kindes (bzw. nach dem Mutterschutz).
Liebe Grüße

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