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Geschrieben von rubi am 16.02.2004, 0:23 Uhr

Mutterschutzbestimmungen für Lehrerinnen - was gibt es da? mT

Hallo,

Aufsicht musste ich ganz normal machen, allerdings meine ich, irgendwo mal was gelesen zu haben, dass man bestimmte Pausen einhalten muss. Also so ein 8 Stunden-Tag ohne Mittagspause würde dann nicht mehr möglich sein.

Bei mir wars damals reichlich blöd. Ich kam nach den Sommerferien und hätte noch 14 Tage arbeiten sollen, bis mein Mutterschutz anging. Da eine Kollegin erkrankt war, hat man nicht gezögert und mich für deren Kranheitsvertretung (Klassenleitung, alle Stunden, teilweise hatte ich das noch nie unterrichtet) eingesetzt, obwohl mir zugesichert worden war, dass ich nur noch für Springertätigkeiten und Verwaltung eingesetzt werden sollte. Durch die Vertretung hätte ich auch mit auf den Wandertag gehen sollen usw.

Da es mir zu der Zeit gesundheitlich sowieso nicht so besonders ging (hatte extrem Wasser, einen ziemlich hohen Blutdruck und der Muttermund war schon offen), hat mich mein Gyn dann vorzeitig aus dem Verkehr gezogen. Er meinte, das sei unverantwortlich, eine Hochschwangere noch mit auf den Wandertag zu schicken, wo er mir doch schon seit Wochen erkläre, dass ich langsam machen soll.

Ich doofe Nuss hatte damals noch ein extrem schlechtes Gewissen, weil ich meine Schule so "hängen" lies. Aber als mir mein Doc erklärte, was im schlimmsten Fall passieren könnte, da ging mir dann ein Licht auf und ich habe mich geschont.

Vielleicht mal den örtlichen Personalrat fragen oder bei der Schulaufsicht nachhaken, mehr kann ich auch nicht raten.

LG rubi

 
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