Baby und Job

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Geschrieben von Mama Fabian am 24.01.2006, 17:14 Uhr

Mutterschaftsgeld wichtig

Selbst wenn du wieder arbeiten gehst, d.h. Teilzeit arbeiten gehst (max.30 Stunden) hast du Anspruch auf Erziehungsgeld (Achtung Einkommen wird natürlich berechnet) und abhängig von der Dauer der Elternzeit auch nach Ende Anspruch auf eine Vollzeitstelle.

Also unbedingt Elternzeit beantragen, denn auch kündigen kann man dir in der Zeit nicht und deine Rentenkonto wird weitergeführt!

Viele Grüße
Mama Fabian

 
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