Geschrieben von Mama Fabian am 24.01.2006, 17:14 Uhr |
Mutterschaftsgeld wichtig
Selbst wenn du wieder arbeiten gehst, d.h. Teilzeit arbeiten gehst (max.30 Stunden) hast du Anspruch auf Erziehungsgeld (Achtung Einkommen wird natürlich berechnet) und abhängig von der Dauer der Elternzeit auch nach Ende Anspruch auf eine Vollzeitstelle.
Also unbedingt Elternzeit beantragen, denn auch kündigen kann man dir in der Zeit nicht und deine Rentenkonto wird weitergeführt!
Viele Grüße
Mama Fabian
- Mutterschaftsgeld wichtig - Gretchen77 24.01.06, 10:55
- Re: Mutterschaftsgeld wichtig - Ulli 24.01.06, 11:09
- Re: Mutterschaftsgeld wichtig - maibine 24.01.06, 14:09
- @maibiene - Gretchen77 24.01.06, 14:53
- hallo gretchen! - mayaa 24.01.06, 16:56
- Nochwas... - mayaa 24.01.06, 16:58
- @maibiene - Gretchen77 24.01.06, 14:53
- Re: Mutterschaftsgeld wichtig - Mama Fabian 24.01.06, 17:14