Geschrieben von Murmeline am 27.08.2004, 21:31 Uhr |
Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus....
Genau so ist es leider. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Zuzahlung zu umgehen - allerdings ohne Kinder. Nämlich wenn man statt einer psychosomatischen Kur in einer entsprechenden Klinik zu einem stationären Klinikaufenthalt geht! Es gibt nämlich Kliniken, die sowas anbieten. Das ist vom Ablauf und von den Anwendungen her dasselbe, aber abrechnungstechnisch ein himmelweiter Unterschied! Wenn man nämlich ein Mehrbettzimmer wählt und sich nicht vom Chefarzt behandeln läßt, erstatten Beihilfe und private KV zusammen 100 %! Habe ich schon 2x gemacht und alles ersetzt bekommen. Der Arzt muß eine Verordnung der stationären Behandlung schreiben und man muß das dann vorab von der Beihilfe sowie der priv. KV genehmigen lassen.
- Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus.... - co-si 27.08.04, 14:20
- Re: Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus.... - KaMeKai 27.08.04, 19:23
- Re: Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus.... - Murmeline 27.08.04, 21:31
- Re: bei uns war es so - benedikte 28.08.04, 14:08
- Re: Muki-Kur bei Beamtin - wer kennt sich aus.... - KaMeKai 27.08.04, 19:23
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